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Terrorismus: Verteidigung will Prozess aussetzen

In der dritten Auflage des Prozesses gegen den Helfer der Todespiloten, Mounir al Motassadeq, haben die Verteidiger vor dem Hamburger Oberlandesgericht die Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Hamburg - Sie warfen dem Gericht Willkür sowie verfassungsrechtliche Fehler bei der Bildung des Strafsenats vor. "Damit steht heute Herr al Motassadeq vor einem Ausnahmegericht", begründete Rechtsanwalt Ladislav Anisic seinen Antrag. Ausnahmegerichte seien aber laut Grundgesetz unzulässig. Die Verteidiger kündigten an, auch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwägen.

Das OLG muss in dem neuen Prozess nur noch das Strafmaß für den Marokkaner Motassadeq festlegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den 32-Jährigen im November der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig befunden und damit einen früheren Richterspruch des OLG verschärft. Das Hamburger Gericht hatte Motassadeq im August 2005 lediglich zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil es nur die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung als erwiesen ansah. Der BGH hatte bereits das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Marokkaner kassiert, als dieser vom OLG Anfang 2003 zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden war.

Anwälte wollen Prozess aussetzen

Auch Motassadeqs zweiter Verteidiger, Udo Jacob, beantragte die Aussetzung des Prozesses. Er hatte in einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht im Dezember die BGH-Entscheidung und das jüngste Urteil des OLG angegriffen. Darin warf er den Richtern willkürliche und unfaire Beweiswürdigung vor. Das Verfahren solle ausgesetzt werden, bis über die Beschwerde entschieden sei, meinte Jacob. Fehler in der Beweiswürdigung sollten durch weitere Beweiserhebungen belegt werden.

Für die Anklage wies Bundesanwalt Walter Hemberger die Forderungen der Verteidiger zurück. "Ich bin sicher, dass die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat", sagte er. Die Verteidigung versuche eine Beweisaufnahme zu wiederholen, die längst abgeschlossen sei. An der Bildung des Strafsenats sehe er auch keine Fehler, betonte Hemberger. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Carsten Beckmann, kann das Gericht trotz der Rüge zu seiner Besetzung weiter verhandeln. Über den zweiten Antrag zur Aussetzung werde wahrscheinlich am kommenden Montag entschieden. Das OLG hat zunächst fünf Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Sollte es ein Strafmaß festlegen, wäre auch dagegen laut Gerichtssprecherin Sabine Westphalen wieder eine Revision möglich. (tso/dpa)

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