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Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts. Anlass ist ein Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

© dpa/Sebastian Willnow

Verurteilte Rechtsextremistin: Liebich soll Haftstrafe in Chemnitzer Frauen-JVA antreten

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nun soll sie die Haft in der Chemnitzer Frauen-JVA antreten.

Stand:

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich soll ihre Haft im Chemnitzer Frauengefängnis antreten. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz geladen. Ausschlaggebend dafür sei Liebichs Wohnort, der in Sachsen liege, erklärte ein Sprecher. Für die Entscheidung ob Männer- oder Frauengefängnis sei zunächst das eingetragene Geschlecht maßgeblich. Das weitere Vorgehen obliege der JVA.

Ob Liebich tatsächlich im Frauengefängnis untergebracht wird, ist noch offen. Im Februar 2024, bereits vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes, wurde das sächsische Strafvollzugsgesetz reformiert.

Paragraf 10, Absatz 2 ermöglicht „im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen” eine Abweichung vom Trennungsprinzip. Dieses sieht die grundsätzlich getrennte Unterbringung von Männern und Frauen nach Geschlechtseintrag vor.

Ob in der Causa Liebich ein solcher Einzelfall vorliegt, wird in einem Aufnahmegespräch in der JVA festgestellt. Dabei werde geprüft, ob die Unterbringung in der JVA mit anderen Belangen, die eine Rolle spielen können, vereinbar ist, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle dem MDR: „Da spielen die Anstaltsordnung, die Sicherheitsinteressen der anderen inhaftierten Frauen und die Sicherheitsinteressen von Frau Liebich eine Rolle.”

Ein genaues Datum für den Haftantritt wurde nicht genannt. In der Regel müssten sich die Betroffenen binnen zwei Wochen vorstellen, hieß es.

Liebich war bereits in den 1990er Jahren als führendes Mitglied der rechtsextremen Gruppe „Blood & Honor” in Sachsen-Anhalt aktiv. Die Ernsthaftigkeit der Änderung von Liebichs Geschlechtseintrag wurde immer wieder in Zweifel gezogen. So berichtete der „Spiegel”, Liebich habe Teilnehmer eines CSD 2023 noch als „Schwuletten” beschimpft und von „Transfaschismus” gesprochen. Im Jahr zuvor hatte Liebich queere Menschen als „Parasiten der Gesellschaft” bezeichnet. (Tsp, dpa)

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