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Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron sieht in dem Gesetz einen "ökologischen Wendepunkt".

© Ludovic Marin/Pool via REUTERS

Viele Inlandsflüge künftig verboten: „Ökozid“ – Frankreich schafft neuen Straftatbestand

Nach monatelangen kontroversen Debatten hat das französische Parlament ein umfassendes Gesetzespaket zum Klimaschutz besiegelt.

Nach dem Senat hat am Dienstagabend auch die französische Nationalversammlung für eine Vorlage der Regierung gestimmt, die unter anderem ein Verbot bestimmter Inlandsflüge vorsieht. Zudem wird ein neues Delikt namens "Ökozid" geschaffen, das mutwillige Umweltschädigungen nationalen Ausmaßes unter Strafe stellt.

Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron sieht in dem Gesetz einen "ökologischen Wendepunkt". Umweltschutzverbände und Teile der Opposition werfen der Regierung dagegen eine verpasste Chance vor.

Mit dem Gesetz werden Kurzstreckenflüge innerhalb von Frankreich verboten, wenn eine alternative Zugverbindung von höchstens zweieinhalb Stunden existiert. Anschlussflüge und internationale Verbindungen sind ausgenommen.

Bei einer Verurteilung wegen Ökozids drohen den Verursachern künftig bis zu zehn Jahre Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Damit wird etwa die mutwillige Verschmutzung eines Flusses oder der Luft bestraft.

Das Klimapaket sieht daneben Prämien beim Kauf von Elektrofahrrädern vor, ein wöchentliches Veggie-Menü in Kantinen oder ein Werbeverbot für fossile Energieträger wie Gas oder Kohle.

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Die 146 Punkte des Gesetzespakets gehen auf Vorschläge eines Klima-Bürgerrats zurück, den Präsident Macron als Reaktion auf die "Gelbwesten"-Proteste 2018 und 2019 einberufen hatte. Einige zentrale Vorschläge wie ein Klima-Referendum oder eine Absenkung des Tempolimits auf Autobahnen von derzeit 130 auf 110 Stundenkilometer verwarf die Regierung jedoch.

Das Gesetz soll Frankreich helfen, seinen Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Das oberste französische Verwaltungsgericht hatte dem Staat Anfang Juli eine Frist von neun Monaten gesetzt, um dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (AFP)

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