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Vom „Geheimtreffen“ zum „Sylt-Video“: Wer nicht bestraft werden kann, muss entfernt werden
Durch Job-Kündigungen oder Exmatrikulationen sollen mutmaßlich Rechtsextreme die Folgen ihrer Gesinnung spüren. Ob solche Maßnahmen legal sind, scheint unwichtig.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Vor dem Kölner Arbeitsgericht stand Mitte der Woche eine Frau Simone Baum, 64 Jahre alt und mehr als 20 Jahre angestellt bei der Stadt Köln. Ihr wurde gekündigt, weil sie Gast bei dem Potsdamer „Geheimtreffen“ war, bei der ein Rechtsextremist die Rechtsextremisten-Idee von einer umfassenden „Remigration“ präsentierte. Baum klagt dagegen, sprach von einem „Riesen-Medien-Bohei“ und davon, dass sie nicht gewusst habe, wer da komme.
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