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Das Grundgesetz schreibt fest, dass jeder das Recht hat, eine Beschwerde oder Bitte zur Gesetzgebung an den Bundestag zu richten, die dann geprüft werden muss.

© Imago Images/Schöning

Vorstoß aus der SPD: Bürger sollen mit Petitionen leichter Einfluss auf Gesetze nehmen können

Das Quorum für Petitionen an den Bundestag soll nach dem Willen der SPD einem Medienbericht zufolge von 50.000 auf 30.000 gesenkt werden. Zudem schlägt sie längere Fristen vor.

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Seit langem wird in Deutschland darüber diskutiert, ob und wie man Bürgerinnen und Bürger intensiver und direkter beim Gesetzgebungsverfahren einbinden kann. Nun kommt aus der SPD ein neuer Vorstoß. Die Bundestagsfraktion der Partei will es leichter machen, mit Petitionen Einfluss nehmen zu können, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf ein Positionspapier, das die SPD dem Bericht zufolge an diesem Montag auf ihrer Fraktionsklausur in Wiesbaden beschließen will.

Das Grundgesetz schreibt fest, dass jeder das Recht hat, eine Beschwerde oder Bitte zur Gesetzgebung an den Bundestag zu richten, die dann geprüft werden muss. Seit 2005 sind Einreichung und Unterzeichnung auch online möglich. Die Hürden sind allerdings hoch.

„Ein modernes Petitionsrecht erfordert einen modernen, bürgerfreundlichen und unbürokratischen Zugang zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages“, heißt es dem RND zufolge in dem Papier. Die SPD schlage weiter vor, die für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss erforderliche Zahl der Mitzeichnungen von 50.000 auf 30.000 zu senken.

Die hohe Mitzeichnungszahl und die kurze Mitzeichnungsfrist führen dazu, dass nur wenige Petitionen das Quorum erreichen.

Zitat aus dem SPD-Positionspapier

Zudem sollen dem Bericht zufolge Eingaben, die von mehr als 100.000 Bürgern unterschrieben werden, auf Beschluss des Petitionsausschusses künftig auch im Plenum beraten werden. Die Frist zur Sammlung der Unterschriften solle zugleich von vier auf sechs Wochen verlängert werden.

„Die hohe Mitzeichnungszahl und die kurze Mitzeichnungsfrist führen dazu, dass nur wenige Petitionen das Quorum erreichen“, begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß. „Diese Hürde wollen wir absenken.“

Die SPD-Fraktion fordert dem RND zufolge auch, dass Beratungen in einem Fachausschuss eine Petition zum gleichen Thema nicht mehr unbegrenzt auf Eis legen darf. Künftig solle eine Frist bestimmt werden, nach der eine Petition zu beraten und zu beschließen ist – unabhängig von anderen Beratungen.

Geprüft werden solle zudem, ob ein Bürgerbeauftragter auf Bundesebene den Anliegen als „Anwalt oder Anwältin für Bürgerinteressen“ ein Gesicht geben kann.

Ziel der Reform seien es, durch „offene Kommunikation mit Petentinnen und Petenten, Transparenz im Verfahren, kürzere Bearbeitungszeiten sowie verständliche Sprache“ die Gestaltungsmöglichkeiten und Mitwirkungsrechte der Bürger auszubauen, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier weiter.

„Mit der Union als Koalitionspartner war über Jahre keine Reform des Petitionsrechts möglich“, schreiben die Sozialdemokraten dem Bericht zufolge in dem Papier. Die Ampel-Koalition habe sich nun als Ziel gesetzt, Petitionsverfahren zu stärken, zu digitalisieren und eine Beratung im Plenum zu ermöglichen. Dafür sei auch ausreichend Personal nötig, heißt es weiter.

Das Petitionsrecht ist „das einzige niedrigschwellige Mittel zur direktdemokratischen Mitgestaltung auf Bundesebene“, heißt es demnach weiter. So müsse keine besondere Form beachtet werden, sie seien thematisch nicht eingeschränkt und es genügt eine einzige Unterschrift, um Gehör zu finden. (lem)

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