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Politik: Vorteil Ehepartner

Union will beim neuen Unterhaltsrecht hart bleiben – die SPD aber auch

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Berlin - Im Streit um das neue Unterhaltsrecht hofft die Koalition nun auf ein Spitzentreffen am kommenden Donnerstag. Gemeinsam mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wollen sich die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer auf die künftige Rechtsstellung geschiedener Ehefrauen einigen.

„Wir glauben auch, dass das zu einem Ergebnis führen kann“, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) am Dienstag. Über 90 Prozent des Gesetzentwurfs sei man sich bereits einig. Allerdings werde man weiter auf eine Besserstellung verheirateter Ehefrauen pochen. In dem Zypries-Entwurf ist vorgesehen, dass alle ehemaligen Lebenspartner, sofern sie Kinder betreuen, in der Rangfolge der Unterhaltszahlungen gleichgestellt werden – egal, ob sie mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren oder nicht. Schließlich, so die Argumentation, erhalte der Ex-Partner den Unterhalt ja nicht für sich, sondern dafür, dass er sich um die Kinder kümmere. Und dass Kinder im Unterhaltsrecht künftig absoluten Vorrang haben sollen, findet erklärtermaßen auch die Union richtig. Dennoch drängt sie bei der Verteilung des restlichen Geldes darauf, dass Ehepartner bevorzugt werden – und begründet das mit dem nötigen „Schutz der Solidargemeinschaft Ehe“. Im bisherigen Entwurf sei dieser Schutz und die Perspektive langjähriger Ehefrauen, gemeinsame Lebensplanung betreffend, „nicht berücksichtigt“.

In die Untiefen des Familienbildes geht es bei der Frage, ob man nicht auch noch zwischen erstem Ehepartner und späteren Angetrauten unterscheiden müsse. Röttgen betonte zwar, dass die Union hier für Gleichbehandlung sei. Die SPD aber bezweifelt, dass sich diese Haltung in der Union durchsetzen lässt. Ohnehin, so die SPD-Vermutung, habe man den ganzen Ärger jetzt nur, weil die konservativen Familienpolitiker im Streit um den Ausbau der Krippenplätze unionsintern den Kürzeren gezogen haben.

Weil es aber keinen Kompromiss ohne Gegenangebot gibt, signalisierte die Union auch Entgegenkommen – bei der Frage nämlich, wann einem kinderbetreuenden Partner die Wiederaufnahme von Arbeit zugemutet werden kann. Nach bisherigem Recht sind Unverheiratete bereits drei Jahre nach der Geburt des Kindes gezwungen, sich Arbeit zu suchen, wenn sie ihren Unterhalt nicht gefährden wollen. Ex-Verheiratete hingegen haben dafür acht Jahre Zeit. Zypries wollte diese Schere behutsam schließen. Die Union bietet nun sogar komplette Gleichbehandlung an. Die Anspruchsdauer solle sich für alle künftig nicht mehr an Fristen, sondern an den jeweiligen Erwerbsmöglichkeiten orientieren, sagte Röttgen.

Zustimmung findet dies beim Deutschen Richterbund. Bisher müssten sich Nichtverheiratete sehr früh wieder um einen Job bemühen und könnten „sich nicht dahinter verstecken, dass sie nichts finden“, sagte die Vizevorsitzende Brigitte Kamphausen dem Tagesspiegel. Wer länger zu Hause geblieben sei, komme aber oft nur sehr schwer wieder in den Beruf. „Wer aus einer klassischen Hausfrauen- Ehe kommt, muss richtig Glück haben.“

Im Justizministerium ist man dennoch verärgert. Es sei unbefriedigend, dass die Union elf Monate nach dem Kabinettsbeschluss mit Einwänden komme. Gleichwohl werde man „alles dafür tun, dass das Gesetz nicht scheitert“, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Vom Koalitionspartner waren schärfere Töne zu hören. „Die SPD wird klare Kante zeigen“, sagte Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor dem Treffen. Eine Chance für Zugeständnisse sehe er nicht. Fraktionschef Struck hingegen betonte am Dienstag, man werde sich einigen. Schließlich gebe es eine klare Koalitionsvereinbarung, hinter der auch Kanzlerin Angela Merkel und die CDU- Ministerpräsidenten stünden.

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