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"Du hast die Wahl" steht auf einer Informationstafel bei der Vorstellung des Wahl-O-Maten für die Europawahl.

© Paul Zinken/dpa

Update

Gerichtsentscheidung: Wahl-O-Mat darf in aktueller Form nicht weiter betrieben werden

Kurz vor der Europawahl greifen viele auf den Wahl-O-Mat zurück, bevor sie eine Entscheidung treffen. Das wird sich nun ändern.

Knapp eine Woche der Europawahl hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der Partei Volt Deutschland am Montag der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Internetangebot Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete die Kammer den Anzeigemechanismus der Auswertung.

Gegen den Beschluss kann allerdings Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Mit Hilfe des Wahl-O-Mat können Wähler herausfinden, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien den eigenen politischen Positionen am nächsten stehen. Dazu sind in dem Onlineangebot 38 Thesen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Europapolitik aufgeführt, die von den 41 zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen beantwortet wurden.

Faktische Benachteiligung kleiner Parteien

Die Antworten können dann mit den Positionen von bis zu acht Parteien verglichen werden, die der Nutzer selbst auswählt. In diesem Anzeigemechanismus sieht das Kölner Gericht eine faktische Benachteiligung kleinerer beziehungsweise unbekannterer Parteien, zu denen auch Volt Deutschland gehöre.

Der Anzeigemechanismus verletze daher das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht von Volt Deutschland auf Chancengleichheit. Die von der Bundeszentrale für politische Bildung vorgebrachten Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen, befand das Verwaltungsgericht.

Der weitere Einwand der Bundeszentrale, die Umsetzung der einstweiligen Anordnung sei technisch nicht möglich, sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden.

Damian Boeselager, der deutsche Spitzenkandidat der pro-europäischen Partei Volt, sagte dem Tagesspiegel, alle Parteien sollten gleich angezeigt werden, nur das wäre gerecht. Volt fordert von den Betreibern „mehr Pluralismus und Transparenz“.

Daniel Kraft, Sprecher der Bundeszentrale für politische Bildung sagte: „Wir nehmen den Wahl-O-Maten sofort vom Netz“. Am Dienstag werde im Laufe des Tages entschieden, wie es jetzt weiter geht.

Die Anwendung basiert auf einem Programm aus den Niederlanden. In Deutschland kam sie erstmals zur Bundestagswahl 2002 zum Einsatz. Das Angebot richtet sich vor allem an Jungwähler. Der Wahl-O-Mat ist sehr beliebt, bis Ende Oktober 2018 wurde er mehr als 71 Millionen Mal genutzt.

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