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Was der Bundestag beschließen soll: Haushälter von Union, SPD und Grüne vereinbaren Details zum Finanzpaket
Nach der Einigung der Spitzen von Union, SPD und Grünen auf das Schuldenpaket haben die Haushälter der Parteien nun die Details ausgearbeitet. Ein Überblick über die geplanten Beschlüsse.
Stand:
Haushaltspolitiker von Union, SPD und Grünen haben sich auf die Details des geplanten Milliarden-Schuldenpakets für Verteidigung und Investitionen verständigt. In einem der Nachrichtenagentur Reuters am Samstag vorliegenden Änderungsantrag für den Haushaltsausschuss legten sie die konkreten Änderungen im Grundgesetz fest, die am Dienstag vom Bundestag noch in alter Zusammensetzung beschlossen werden sollen.
Damit kann der Bund aus neuen Schulden einen Ausgabentopf von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz auflegen. Zudem wird die Schuldenbremse für Ausgaben für Verteidigung wie auch für Zivilschutz, Nachrichtendienste und die Militärhilfe für die Ukraine gelockert. Darüber hinaus soll auch eine Nettoneuverschuldung der Länder möglich sein.
Auf das Finanzpaket hatte sich eine Spitzenrunde von Union, SPD und Grünen am Freitag verständigt. Die nun vorliegenden konkreten Formulierungen für die Grundgesetzänderungen sollen am Sonntag vom Haushaltsausschuss des Bundestages auf den Weg gebracht werden. Der Bundestag soll sie am Dienstag beschließen. Union, SPD und Grüne kommen zusammen auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Im neuen Bundestag können AfD und Linke zusammen Zwei-Drittel-Mehrheiten verhindern.
„Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Haushaltsausschuss.
Zudem wird im Grundgesetz festgehalten, dass die dafür erforderlichen Kredite nicht unter die Schuldenbremse fallen. Voraussetzung für den Abruf der Kredite sei eine „angemessene Investitionsquote“ im Bundeshaushalt, die mindestens zehn Prozent des Gesamtetats betrage. Sondervermögen und finanzielle Transaktionen würden dabei nicht mitgezählt.
In dem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes zum Sondervermögen wird zudem festgehalten, dass daraus 100 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden und dass 100 Milliarden Euro den Ländern für Investitionen in deren Infrastruktur zustehen.
Zudem dürfen sich alle Länder zusammen künftig in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschulden. Das entspricht derzeit etwa einer Summe von 15 Milliarden Euro. Die Aufteilung der jeweils zulässigen Kreditaufnahme auf die Länder soll ein Bundesgesetz regeln.
Die größte finanzielle Tragweite hat möglicherweise die Lockerung der Schuldenbremse für Ausgaben, die unter einen erweiterten Verteidigungsbereich fallen. Dafür gibt es faktisch keine Kreditdeckelung mehr.
Demnach fallen „Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ ab einer Höhe von mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht unter die Schuldenbremse. Ein Prozent des BIP entspricht derzeit rund 43 Milliarden Euro.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte jüngst gesagt, man rede über einen Verteidigungsaufwand von eher drei als zwei Prozent des BIP jährlich. Allein das wären nach derzeitigem Stand etwa 129 Milliarden Euro pro Jahr. (Reuters)
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