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Jugendliche spielen auf einem Spielplatz in Potsdam

© Ottmar Winter PNN

Update

Was geht noch: Spielplatz? Sport? Einkauf?: Fünf Alltagsfragen an den „Wellenbrecher“-Shutdown

Ab Montag geht Deutschland in den „Shutdown Light“. Dabei ist nicht alles so klar geregelt, wie es zunächst scheint. Eine Orientierungshilfe für den Alltag.

Ab dem kommenden Montag gilt der „Shutdown Light“ in Deutschland – auf die Menschen kommen die härtesten Einschnitte seit dem kompletten Stillstand des Landes im März zu. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bringt es auf den Punkt: eine „bitteren Pille“ für die Bürgerinnen und Bürger.

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Viele Regeln sind klar: Die komplette Vor-Ort-Gastronomie etwa wird geschlossen, Schulen und Kitas indes bleiben – vorerst – offen. Trotzdem bleiben Fragen, die einen Graubereich betreffen. So sind zwar die meisten Sport- und Reisemöglichkeiten gestrichen. Es gibt aber Ausnahmen.

Darf ich jetzt noch Tennisspielen oder Reiten?

Die allermeisten Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Das gilt etwa für Schwimmbäder und Fitnessstudios, aber auch ganz allgemein den Amateursportbetrieb. Auf Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Hockey wird also weitgehend verzichtet werden müssen - regional gibt es beispielsweise Ausnahmen für Kinder: In Berlin etwa dürfen sie im Alter bis 12 Jahre weiter an der frischen Luft trainieren. In anderen Bundesländern könnte es ähnlich geregelt werden - doch die konkreten Beschlüsse stehen noch aus.

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Gleichzeitig ist der sogenannte „Individualsport“ bundesweit grundsätzlich erlaubt. Dazu zählt natürlich das Joggen. Der Deutsche Golf Verband (DGV) etwa geht von einer Ausnahme für den Golfsport aus. Aber auch Sportarten, die zu zweit betrieben werden, dürften weiterhin möglich sein – sofern die öffentliche oder private Sportanlage nicht geschlossen ist. Die Menschen könnten also auch weiter Tennis spielen, an der frischen Luft zum Turnen oder dem Kampfsport nachgehen. Doch bei der Wetterlage im November könnte nicht immer alles so einfach umsetzbar sein.

Es ist zudem noch nicht ganz klar, wie die Ausnahmen für den Individualsport ganz konkret ausgestaltet werden. Die Bundesländer müssen ihre Beschlüsse vom Mittwoch noch in Verordnungen gießen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung aber beispielsweise zeigt sich zuversichtlich. „Wir setzen uns dafür ein, dass der Pferdesport im Sinne des Individualsports behandelt wird“, erklärt Verbandsgeneralsekretär Soenke Lauterbach. „Leider kann das für das Gruppenvoltigieren nicht gelten.“

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© Mike Wolff / Tagesspiegel

Auch Tanzsportbegeisterte müssen sich auf eine Pause einstellen: Die neuen Corona-Auflagen sind für die Tanzschulen nach Verbandsangaben ein harter Schlag. „Man könnte auch von einem Schock sprechen“, sagte Heidi Schumacher vom Allgemeinen Deutschen Tanzlehrer-Verband (ADTV). Die Tanzlehrer zeigen sich enttäuscht, dass sie trotz Hygienekonzepten und Abstand die erneuten Schließungen von nächster Woche an nicht verhindern konnten.

Wohin kann ich wie in Deutschland reisen?

Reisen ist in Deutschland per se keineswegs verboten. Die Frage ist nur, wo man übernachten kann. Denn es gilt bundesweit ein allgemeines Beherbergungsverbot. Auch bei einem negativen Corona-Test wird davon keine Ausnahme gemacht.

Gut für Verbraucherinnen und Verbraucher ist aber, dass sie kostenlos von der Buchung zurücktreten und sogar die Anzahlungen zurückfordern können. Die Verbraucherzentrale Bundesverband rät, Urlaubende sollten sich auf die sogenannte „Unmöglichkeit der Leistung“ berufen.

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Theoretisch kann man also bei Verwandten und Freunden unterkommen. Untersagt ist es nicht – ratsam aber auch nicht. Fachleute, sowie die Regierungen der Länder und des Bundes haben mehrfach und deutlich daran appelliert, zu Hause zu bleiben und Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel etwa sagt, Ziel der neuen Maßnahmen sei eine „systematische Reduzierung der Kontakte“. Explizit nannte sie eine Reduzierung um 75 Prozent. Nur so könne die Ansteckungsgefahr gesenkt werden. Daher sind die Menschen ganz generell aufgefordert, auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten, sofern sie nicht unbedingt notwendig sind.

[„Wir befinden uns nicht im Ausnahmezustand“, sagt der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius. Lesen Sie hier ein Gespräch über die Rechtmäßigkeit der deutschen Corona-Politik.]

Doch es gibt einen kleinen Lichtblick für den trüben November: regional begrenzte Tagesausflüge – beispielsweise in den nahe gelegenen Wald – bleiben weiterhin erlaubt. Und zumindest in Berlin bleiben die Außenanlagen von Zoo und Tierpark (nicht aber die Tierhäuser) geöffnet.

Darf mein Kind mit Freunden spielen?

Was allgemein für Erwachsene gilt, trifft selbstverständlich auch auf Kinder zu: Im kompletten Monat November sollten Kinder nicht mit anderen zu Hause spielen. Draußen dürfen sie sich zwar zum Alter von zwölf Jahren in beliebiger Zahl zusammen aufhalten - allerdings nicht in beliebiger Zusammensetzung: Sie müssen zu einer „gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe“ gehören. Soziale Kontakte werden sie also weiter haben. Denn Kindergärten, Kitas und Schulen bleiben ja geöffnet.

Hintergrund ist jedoch, dass vor allem die wirtschaftlichen Schäden durch den etwaigen Arbeitsausfall der Eltern vermieden werden sollen. Und: Sollte sich die Infektionslage vor Ort verschärfen, kann es natürlich auch zur Schließung von Schulen oder Kitas kommen.

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Bleiben die Spielplätze offen?

Spielplätze werden in dem Regierungsbeschluss nicht explizit erwähnt. Dies gilt im Übrigen auch für Volkshochschulen und Musikschulen. Somit herrscht hier bislang eine gewisse Unklarheit. Allerdings dürfte zumindest bei Spielplätzen davon auszugehen sein, dass sie bis auf Weiteres geöffnet bleiben.

In Berlin etwa hat der Senat an die Bezirke appelliert, Spielplätze nicht zu schließen. Ausdrücklich beschlossen wurde, Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendkunstschulen und die Bibliotheksleihe offen zu halten. Doch auch hier gelten selbstverständlich die Abstands- und Hygieneregeln. Und, dass die Menschen ihre sozialen Kontakte möglichst um 75 Prozent reduzieren sollen.

Kann ich wie gewohnt einkaufen?

Beim großen März-Lockdown waren meist nur die Lebensmittelgeschäfte geöffnet, je nach regionaler Regelung auch Baumärkte oder Fahrradläden. Diesmal bleibt der Groß- und Einzelhandel ganz generell geöffnet. Doch es gelten natürlich die Hygiene-Auflagen.

Und es kommt eine Einschränkung hinzu: Um Warteschlagen zu vermeiden, soll der Zutritt wieder stärker gesteuert werden. Es soll sich nicht mehr als ein Kunde auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen.

Diese neue Zehn-Quadratmeter-Regel unterscheidet sich von den Vorgaben im März. Damals durften zunächst nur Warenhäuser öffnen, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet. Später gab es beispielsweise in Berlin eine Vorgabe über maximal einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Im Ergebnis heißt die neuen Zehn-Quadratmeter-Regel ab Montag also: Wenn die Ladenmitarbeiter wieder die Einkaufskörbe und -Wagen zählen, könnte es erneut zu Schlangen vor den Geschäften kommen – nur eben vor der Tür im November-Wetter.

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