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Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban.

© Sopa Images/LightRocket via Getty Images

Wegen fehlender Rechtstaatlichkeit: EU-Kommission empfiehlt Einfrieren von Milliarden-Zahlungen an Ungarn

Fördermittel in Milliardenhöhe könnten in Ungarn eingefroren werden - wenn die Regierung die Versprechen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit nicht umsetzt.

Ungarn muss trotz der jüngst ergriffenen Maßnahmen gegen Korruption die Aussetzung von EU-Zahlungen in Milliardenhöhe befürchten. Die EU-Kommission empfahl am Mittwoch, Corona-Hilfen und andere Fördermittel erst dann freizugeben, wenn die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban Versprechen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit komplett umsetzt. Konkret geht es dabei um rund 7,5 Milliarden Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt und 5,8 Milliarden Euro an Corona-Hilfen.

Die Empfehlung der EU-Kommission zum Einfrieren der Gelder aus dem Gemeinschaftshaushalt könnte in den nächsten Wochen von einem EU-Ministerrat angenommen werden. Notwendig wäre dabei allerdings eine qualifizierte Mehrheit - das heißt, mindestens 15 der 27 EU-Staaten müssten zustimmen und zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.

Bei den Corona-Hilfen schlägt die Kommission vor, zwar den ungarischen Plan zur Verwendung der Gelder formell zu bestätigen. Auszahlungen soll es allerdings nur dann geben, wenn das Land einen Katalog mit Voraussetzungen erfüllt.

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Zu den Voraussetzungen gehören auch die, die in dem Rechtsstaatlichkeitsverfahren formuliert wurden. Ähnlich ist die Kommission im Fall von Polen vorgegangen, deren Plan bereits Mitte des Jahres angenommen wurde.

Mit Spannung werden die weiteren Entwicklungen vor allem deswegen erwartet, weil Ungarn erhebliche Mittel in der Hand hält, um Druck auf die EU auszuüben. So könnte die Regierung in Budapest beispielsweise alle Entscheidungen blockieren, für die in der EU Einstimmigkeit erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für Sanktionen gegen Russland oder Beschlüsse zur Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen das Nachbarland. (dpa)

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