
© dpa/Marcus Brandt
Weil sie als Bürgergeldempfänger gelten: 1000 ukrainische Flüchtlinge sollen im Erzgebirgskreis schnell ihre Wohnungen räumen
Einem Bericht zufolge wurden die Ukrainer Mitte Mai darüber informiert, dass sie ihre Wohnungen verlassen müssen. Hintergrund ist der rechtliche Status der Flüchtlinge.
Stand:
Als wegen Russlands Überfalls auf die Ukraine viele Menschen auch nach Deutschland flüchteten, musste es schnell gehen. Die Flüchtlinge brauchten rasch eine neue Bleibe. Im sächsischen Erzgebirge wurden sie laut einem „MDR“-Bericht in Wohnungen untergebracht, die für Menschen reserviert sind, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.
Der Knackpunkt ist allerdings: Nach Darstellung des im „MDR“-Bericht zitierten Landrats Rico Anton (CDU) haben die ukrainischen Flüchtlinge einen besonderen rechtlichen Status. Sie „sind Bürgergeldempfänger und angehalten, sich am freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen.“
Daher haben Mitte Mai mehr als 1.000 ukrainische Flüchtlinge eine schriftliche Aufforderung erhalten, ihre vom Landkreis angemieteten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Tatsächlich erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine seit dem 1. Juni 2022 reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und eben nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig sind die Jobcenter, wie die Organisation „Pro Asyl“ schreibt. Der Landrat des Erzgebirgskreises verweist darauf, dass die Betroffenen von Anfang an über ihre temporäre Wohnsituation unterrichtet worden seien.
Die Wohnungen würden für andere Flüchtlinge gebraucht
Wer jetzt ein Kündigungsschreiben bekommen habe, hätte es versäumt, sich eher um eine neue Wohnung zu kümmern, sagt Anton weiter. Die Wohnungen würden dringend für Flüchtlinge aus anderen Ländern gebraucht, denen es rechtlich untersagt ist, eine eigene Unterkunft zu mieten – im Unterschied eben zu den Ukrainern.
Die meisten der 5.500 ukrainischen Flüchtlinge im Erzgebirgskreis hätten laut Landrat ohnehin bereits längst eine Wohnung mit privatrechtlichem Mietverhältnis. Auch 40 Prozent der Menschen, die in einer eigentlich für Asylbewerber vorgesehenen Wohnung lebten, seien inzwischen anderweitig versorgt. Bei den etwa 1000 Verbliebenen müssen „wir noch den Druck erhöhen“.
Allerdings werde auch versucht, die vom Landkreis angemieteten Wohnungen umzuwandeln, damit die ukrainischen Flüchtlinge selbst Mieter werden und in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Das sei zumindest in einigen Fällen möglich.
Obdachlosigkeit solle vermieden werden. Landrat Rico Anton verweist für „den äußersten Notfall“ auf eine vorhandene Notunterkunft und Fristverlängerungen in Härtefällen. (TMA)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: