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Bayern, Nürnberg: „Sprechzimmer“ ist auf einer Tür am 04.03.2015 in einer Hausarztpraxis in Nürnberg (Bayern) zu lesen.

© dpa/Daniel Karmann

Weitere Corona-Maßnahme gestrichen: Für Krankschreibungen bei Erkältung sind wieder Praxisbesuche nötig

Während der Pandemie konnten sich Patienten telefonisch krankschreiben lassen, um Ansteckungen zu vermeiden. Das ist nun nicht mehr möglich.

Die in der Corona-Krise eingeführten telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen sind beendet. Patientinnen und Patienten müssen von diesem Samstag an wieder in die Praxis gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.

Die Möglichkeit per Telefon hatte es seit März 2020 fast durchgehend gegeben, um unnötige Kontakte und Corona-Infektionen zu vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte eine Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März. Angesichts der entspannteren Pandemielage lief sie aber nun aus.

Verbraucherzentralen, Hausärzteverband und Gesundheitspolitiker haben sich dafür ausgesprochen, telefonische Krankschreibungen auf Dauer zu erhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach machte deutlich, dass er dies für sinnvoll hält.

Der SPD-Politiker wies aber darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis beim Gemeinsamen Bundesausschuss liege. Der Minister würde es nach eigener Aussage befürworten, wenn das Ende der Regelung noch einmal überdacht würde. (dpa)

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