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Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen.

© Paul Zinken/dpa

Justiz in Deutschland: Wenige Ausweisungen von ausländischen Straftätern

Weniger als 200 in Deutschland Verurteilte werden pro Jahr in ihr Heimatland gebracht. Die FDP kritisiert eine unnötige Belastung der deutschen Justiz.

Ausländische Straftäter verbüßen ihre Haftstrafen meist in deutschen Gefängnissen. Seit 2012 wurden weniger als 200 Verurteilte pro Jahr in ihr jeweiliges Heimatland gebracht. Demgegenüber waren im vergangenen Jahr fast 16.000 ausländische Staatsbürger in Deutschland inhaftiert. Das geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP hervor, über die zuerst „Die Welt“ (Dienstag) berichtet hatte.

Die Freidemokraten sehen in diesen Zahlen eine unnötige Belastung der deutschen Justiz. Die vorhandenen gesetzlichen Instrumente, nach denen Ausländer ihre Haftstrafe im Heimatstaat verbüßen können, würden „viel zu selten genutzt“, bemängelte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist ein Ausländer auszuweisen, wenn das öffentliche Interesse an der Ausreise das Interesse des Betroffenen am Verbleib in Deutschland überwiegt. Das gilt unter anderem dann, wenn der ausländische Staatsbürger zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. (dpa)

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