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Eine ältere Person hält im öffentlichen Raum eine geöffnete Geldbörse in der Hand.

© dpa/Sina Schuldt

Zustimmung nach langem Streit: Das Rentenpaket ist beschlossen – was sich für Millionen Menschen ändert

Der Rentenbeschluss der Koalition war eine schwere Geburt. Insgesamt drei Gesetzentwürfe umfasst das Paket, das der Bundestag am Freitag verabschiedete. Was es enthält – und warum es so umstritten war.

Stand:

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat am Freitag im Bundestag ein umfassendes Rentenpaket beschlossen. Seit Wochen war in der Unionsfraktion um eine eigene Mehrheit des Regierungsbündnisses gerungen worden. Vor allem junge Abgeordnete hatten wegen der Milliardenaufwendungen zur Sicherung des Rentenniveaus in den Jahren nach 2031 mit einem Nein gedroht.

Am Ende bekam die Koalition aber eine Mehrheit zustande. Die Beschlüsse zum Rentenpaket haben Folgen für Millionen Menschen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick:

Stabilisierung des Rentenniveaus („Haltelinie“)

Das Gesetz verlängert das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent – also das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst – über das Jahr 2025 hinaus. Es sieht konkret vor, diese Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 fortzuführen. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden.

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Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Die bisherige Haltelinie war 2019 zur Rentenstabilisierung eingeführt worden. Sie würde ohne das neue Gesetz Ende des Jahres auslaufen.

Ohne Fortschreibung der Haltelinie würde das Rentenniveau von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Das Bundesarbeitsministerium schätzt, dass das Rentenniveau dann bis 2031 um einen Prozentpunkt sinken würde – das seien für Rentnerinnen und Rentner im Schnitt rund 420 Euro weniger im Jahr. Bis 2040 wären es sogar drei Prozentpunkte weniger – also dann 45 Prozent des Durchschnittseinkommens.

Ausweitung der Mütterrente

Hier geht es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Rentenansprüchen. Bisher konnten für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre angerechnet werden, das entspricht drei Rentenpunkten. Für Kinder früherer Jahrgänge sind es maximal zweieinhalb Jahre. Durch die sogenannte Mütterrente III sind es künftig auch in diesen Fällen drei Jahre.

Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen. Sie bekommen voraussichtlich etwa 20 Euro mehr Rente im Monat. Die Änderung gilt ab Januar 2027. Weil die technische Umsetzung bei der Rentenversicherung eine Weile dauert, wird die Mütterrente III aber erst ab Januar 2028 ausgezahlt. Das Geld für 2027 fließt dann rückwirkend.

Einführung der Aktivrente

Sie soll Anreize schaffen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Wer dies tut, darf ab Januar bis zu 2.000 Euro Lohn monatlich steuerfrei behalten. Es müssen aber Sozialabgaben gezahlt werden. Ob jemand parallel eine Rente bezieht oder den Rentenstart aufschiebt, ist egal. Gewerbetreibende und Selbstständige können die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen.

Bisher ist es allerdings in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Für Menschen im Rentenalter gilt das künftig nicht mehr. Sie können dann also befristet in ihre alte Firma zurückkehren.

Stärkung der Betriebsrente

Steuervergünstigungen und weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass mehr Menschen – vor allem mit geringen Einkommen und in kleinen Firmen – eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Konkret ist vorgesehen, dass mehr Betriebe als bisher das sogenannte Sozialpartnermodell nutzen können.

Dabei handelt es sich um einen speziellen Tarifvertrag, bei dem sich die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen.

Das Geld wird dann zum Beispiel von einem Pensionsfonds verwaltet. Künftig können sich Betriebe leichter an einem in der Branche bereits bestehenden Modell dieser Art beteiligen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Regelung, dass Arbeitgeber einen Teil ihrer Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeitende mit geringen Einkommen von der Steuer absetzen können. Hier steigt die Höchstsumme der steuerlich absetzbaren Beiträge und der Wert erhöht sich künftig automatisch. Die neuen Regeln treten stufenweise bis Januar 2027 in Kraft.

Was kostet das Rentenpaket?

Sehr viel Geld. Laut Gesetzentwurf belaufen sich die Rentenausgaben 2025 auf 394,4 Milliarden Euro. Und in den kommenden Jahren steigen sie rapide. Wenn die Haltelinie bis 2031 verlängert wird, dürften die Kosten in dem Jahr bei 518,3 Milliarden Euro liegen, 2040 sogar bei 677,5 Milliarden Euro. Vom Staat kommt im laufenden Jahr ein Zuschuss von 122,5 Milliarden Euro. Damit fließt jetzt schon jeder vierte Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rente.

Die Kritiker des Rentenpakets aus der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion rechnen vor, dass die Festschreibung des Rentenniveaus für die 2030er-Jahre nochmal rund 120 Milliarden Euro zusätzlich koste.

Das ifo-Institut geht von rund zehn bis 15 Milliarden Euro jährlichen Zusatzkosten aus – insgesamt 145 Milliarden bis 2040. Das gesamte Rentenpaket zusammen mit der Ausweitung der Mütterrente und der Aktivrente würde laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bis 2050 insgesamt 479 Milliarden Euro kosten. (epd/AFP)

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