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Widerstand gegen Frauke Brosius-Gersdorf: Die Kandidatin hat ein Recht darauf, nicht gewählt zu werden
Alle sind beschädigt und von überall droht neuer Schaden, selbst bei einem Rückzug der angegriffenen Juristin. Aber entscheiden, wie es weitergeht, sollte nur das Parlament.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Hinterher ist man klüger. Doch besonders klug wäre es zu wissen, wann „hinterher“ ist. Im Fall der vorerst gescheiterten Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf könnte es jetzt so weit sein. Oder eben noch nicht.
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