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Wie das Urteil zum Wahlrecht zu verstehen ist: „Was vermieden werden sollte, ist die Schwächung der Union“
Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke über die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Ampel-Wahlgesetz und die Übergangslösung zur nächsten Wahl.
Stand:
Herr Behnke, Sie waren Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestags und beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit dem Thema. Was ist für Sie die wichtigste Erkenntnis aus der Karlsruher Entscheidung zum Ampel-Wahlgesetz?
Der Kern des neuen Wahlgesetzes, also die Garantie der Einhaltung der neuen Regelgröße des Bundestags von 630 Sitzen, wird in keiner Weise beanstandet. Damit ist die Verhinderung jeglicher Vergrößerung des Parlaments durch die Einführung des Prinzips der Zweitstimmendeckung verfassungsrechtlich nicht mehr anfechtbar. Das Gericht hat festgestellt, dass es in der Entscheidungskompetenz des Gesetzgebers lag, diese Regelungen zu treffen.
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