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Wie Frauke Brosius-Gersdorf die Menschenwürde sieht: Das Problem, wenn ein Grundrecht unantastbar wird
Der Verfassungsrichter-Kandidatin wird vorgeworfen, sie entziehe Ungeborenen den Schutz von Artikel eins des Grundgesetzes. Dennoch hat der Embryo auch bei ihr ein Recht auf Leben. Eine Analyse.
Stand:
Kurz bevor die Wahlen für neue Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht stattfinden sollten, wurde die Abstimmung am Freitag im Bundestag abgesetzt. Der Grund: Kritik an der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, 54 Jahre alt, Verfassungsrechtlerin an der Uni Potsdam.
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