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Erwarten das Urteil. Peter Boehringer (l.) und Roman Reusch (m.), beide Mitglieder der Rechtspartei Alternative für Deutschland (AfD), und ihr Anwalt Christian Conrad.

© AFP/INA FASSBENDER

Tagesspiegel Plus

Juristisch schlechte Karten für die Partei: Zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall – was folgt nach dem AfD-Urteil?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, urteilt das Gericht in Münster. Die Hintergründe.

Stand:

Für die AfD ist es ein Scheitern auf ganzer Linie, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf sich dagegen in fast vollem Umfang bestätigt fühlen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster hat am Montag die Klagen in drei Berufungsverfahren um ihre Einstufung als Verdachtsfall durch das BfV zurückgewiesen.

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