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Ein Mitarbeiter von Porsche arbeitet mit Mundschutz.

© dpa/Jan Woitas

Zunehmende Immunität in der Bevölkerung: Heil beendet Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz vorzeitig

Die besonderen Hygienevorkehrungen seien nicht mehr notwendig, so der Arbeitsminister. Derzeit sind Betriebe noch zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung zwei Monate früher als geplant beenden. „Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters.

Die besonderen Hygienevorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagte Heil.

Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun stark zurück. „Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“, sagte der Arbeitsminister.

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen.

Die zeitweise in der Verordnung vorgeschriebene Angebotspflicht für Arbeiten von zu Hause aus war bereits im März vorigen Jahres ausgelaufen. Auch eine betriebliche Testangebotspflicht gibt es bereits nicht mehr.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte vorige Woche ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn ab dem 2. Februar angekündigt. (Reuters)

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