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Vier Klimaaktivisten sitzen mit angeklebten Händen auf dem Zubringer einer Start-und Landebahn am Airport Franz-Josef-Strauß.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Zur „präventiven Gefahrenabwehr“ : Stadt München verbietet Klebe-Aktionen von Klima-Aktivisten bis 8. Januar

Die bayerische Landeshauptstadt München untersagt für vier Wochen Proteste von Aktivisten, die sich auf Fahrbahnen festkleben. Der Aufruf dazu sei strafbar.

Stand:

Die Stadt München geht härter gegen Klima-Aktivisten vor, die sich bei ihren Protestaktionen auf Fahrbahnen festkleben. Das Verbot werde per Allgemeinverfügung zur „präventiven Gefahrenabwehr“ verhängt und sei vom 10. Dezember bis zum 8. Januar in Kraft, erklärte das Presse- und Informationsamt der Stadt am Freitag.

Es gelte für sämtliche Versammlungen, „bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist“.

Der Aufruf zur Teilnahme an einer solchen untersagten Versammlung sei strafbar, warnte die Stadt. Verboten sei ab Sonntag sowohl die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung als auch das Organisieren.

In München hatte es in den vergangenen Wochen immer wieder Straßenblockaden durch Aktivisten der Klimagruppierung „Letzte Generation“ gegeben, die sich mit Leim auf dem Asphalt festklebten und damit den Straßenverkehr behinderten.

Klimaschützer kleben sich auf einer Straße fest.

© Foto: IMAGO/Sylvio Dittrich

Das Verbot verfolge das Ziel, die Hauptrouten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit freizuhalten und „möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte“, erklärte die Stadt.

Es erstreckt sich demnach auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und sogenannte Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch seien, sowie auf Autobahnen. Eine Liste der betroffenen Straßen sollte am Abend veröffentlicht werden.

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Die neue Verfügung schränke das Versammlungsrecht ein, räumte die Stadtverwaltung ein. Sie halte diese Einschränkung aber „aufgrund der Erfahrungen“ in den vergangenen Tagen für „erforderlich“, erklärte die Verwaltung.

Die Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium München hätten nach den jüngsten Aktionen versucht, „dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben“ und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, hieß es weiter. „Diese Reglementierungen wurden von den Aktivist*innen gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt.“

Nach einer gut einwöchigen Pause hatten Aktivisten der „Letzten Generation“ am Montag ihre Klimaproteste wieder aufgenommen und sich dabei insbesondere auf München konzentriert.

Seit Montag kam es sowohl im Innenstadtbereich Münchens als auch auf Autobahnen im Stadtgebiet zu verschiedenen Blockadeaktionen, die jeweils erhebliche Verkehrsbehinderungen auslösten. Die Aktivistinnen und Aktivisten wollen eigenen Angaben zufolge mit ihren Aktionen auf das drängende Problem des Klimawandels hinweisen.

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