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Brandenburg: 12 000 haben Anspruch auf Opferpension

Potsdam – In Brandenburg haben etwa 12 000 Opfer des SED-Regimes Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung nach dem neuen Entschädigungsgesetz. Wie Justizministerin Beate Blechinger (CDU) mitteilte, waren bis Ende vergangenen Jahres 15 162 Anträge auf Entschädigung für politische Haftzeiten eingegangen.

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Potsdam – In Brandenburg haben etwa 12 000 Opfer des SED-Regimes Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung nach dem neuen Entschädigungsgesetz. Wie Justizministerin Beate Blechinger (CDU) mitteilte, waren bis Ende vergangenen Jahres 15 162 Anträge auf Entschädigung für politische Haftzeiten eingegangen. Rund 60 Prozent dieser Menschen seien heute Rentner, „die die gesetzlichen Kriterien für eine besondere wirtschaftliche Beeinträchtigung in aller Regel erfüllen dürften“, sagte die Ministerin. Von den übrigen Antragstellern unterschritten schätzungsweise 40 Prozent die maßgeblichen Einkommensgrenzen. „Diese insgesamt 11 000 Fälle stellen den Großteil der Berechtigten dar, nämlich jene, in denen politische Häftlinge durch ein Gericht des Landes Brandenburg rehabilitiert worden sind“, sagte die Ministerin. Hinzu kämen laut Blechinger noch einmal knapp 1000 Menschen, die über eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz verfügen.

Am 29. August 2007 trat das Gesetz in Kraft, wonach ehemalige politische Häftlinge der DDR eine monatliche Zuwendung bis zu 250 Euro gewährt bekommen, wenn sie mindestens ein halbes Jahr lang eine Freiheitsstrafe verbüßt hatten und heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. ddp

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