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Von Thorsten Metzner: 13 200 Euro Strafe oder Freispruch

Im Prozess gegen den Vize-Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg wurden gestern die Plädoyers gehalten

Stand:

Potsdam - Im Betrugsprozess gegen den brandenburgischen Rechnungshof-Vizepräsidenten Arnulf Hülsmann hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 13 200 Euro gefordert. Der Angeklagte habe zwischen 1998 und 2002 Dienstreisen, die nicht stattgefunden haben, „in betrügerischer Absicht“ zum Nachteil des Landes abgerechnet, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Lange am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Potsdamer Landgericht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil in dem bundesweit einmaligen Verfahren soll heute verkündet werden. Der Prozess war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof Ende 2006 einen Freispruch für Hülsmann aufgehoben hatte.

Im Schlusswort sagte Hülsmann, der seit 2003 vom Dienst suspendiert ist: „Ich habe nie bewusst falsche Angaben gemacht, um mir einen Vorteil zu verschaffen.“ Er sei genug bestraft, sein Lebenswerk zerstört worden. Die Staatsanwaltschaft hält es dagegen für ausgeschlossen, dass es sich bei den Falsch-Abrechnungen um Versehen handeln könne, dagegen spreche die „Häufung von Unregelmäßigkeiten“ bei dem sonst für seine Akribie bekannten Prüfer. Lange listete detailliert neun Fälle (Schaden rund 1900 Euro) auf, bei denen die Angaben Hülsmanns nicht stimmen können – da sie Tankquittungen oder Kontoauszügen widersprechen, wonach er sich just diesen Zeiten an völlig anderen, weit entfernten Orten aufgehalten hatte. Als strafverschärfend wertete Lange, dass an Hülsmann als Spitzenbeamten und zweithöchsten Finanzkontrolleur des Landes besondere Maßstäbe anzulegen seien. Dies hatte der Bundesgerichtshof eingefordert, als er Hülsmanns Freispruch aufhob. Gleichwohl hatten in dem Verfahren immer wieder die Zustände in der Rechnungshofspitze eine Rolle gespielt. Die Verteidigung sieht Hülsmann als Opfer einer Intrige der damaligen Präsidentin, der heutigen Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue, die damals auch die Strafanzeige gegen ihren Stellvertreter gestellt hatte. Wenn es Unkorrektheiten gegeben habe, dann versehentlich – und erleichtert durch die legere Abrechnungspraxis und unklare Vorgaben am Hof, sagte Verteidigerin Heide Sandkuhl. Die Anklage beruhe auf „Missverständnissen“. Die Dienstreisen hätten, auch wenn Hülsmann dies zu den beanstandeten Daten Jahre danach nicht nachweisen konnte, stattgefunden, womöglich nur an anderen Tagen. Zudem seien „Systemzeiten“ von Quittungen keine sichere Beweisgrundlage. Von den 80 Feststellungen der Strafanzeige seien noch 15 übrig geblieben, mit einem behaupteten Gesamtschaden von 1917,22 Euro. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, sie habe sich in der Anklage auf ausgewählte Fälle konzentriert. Und der heutige Rechnungshofpräsident Thomas Apelt hatte darauf hingewiesen, dass das Land Brandenburg von Hülsmann insgesamt rund 100 000 Euro zurückfordert. wurden. In seinem Schlusswort bedauerte Hülsmann, dass das Ansehen des Landesrechnungshofes beschädigt worden sei, durch den Prozess.

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