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Brandenburg: 15 Jahre Haft für Mord an Freundin Eifersüchtiger brachte seine Freundin um

Frankfurt (Oder) - Weil er seine Ex-Freundin mit Messerstichen und Tritten in einem Geschäft ermordet hatte, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen Mann zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Wegen eines Alkoholproblems muss er zudem in eine Entziehungsklinik.

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Frankfurt (Oder) - Weil er seine Ex-Freundin mit Messerstichen und Tritten in einem Geschäft ermordet hatte, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) einen Mann zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Wegen eines Alkoholproblems muss er zudem in eine Entziehungsklinik. Der Gewaltexzess ereignete sich Ende Februar in einem Eberswalder Modeladen, in dem die 23-Jährige arbeitete. Der Täter habe die Trennung von seiner Partnerin nicht verkraften können, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Er hat wild und ungezielt auf sie eingestochen“, sagte der Richter. Der Täter habe seinem Opfer rund 30 Stiche und Schnitte zugefügt. Außerdem habe er dreimal kräftig gegen den Kopf der Frau getreten. Schon allein diese Tritte seien tödlich gewesen. „Er hat sie gehasst. Der Hass hatte als Hintergrund die Trennung.“ Der Mann wurde nicht nur wegen Mordes verurteilt, sondern auch wegen eines versuchten Totschlags im September 2012.

Damals würgte er die junge Frau minutenlang - auch hierbei habe es zuvor Streit gegeben, weil die Beziehung in einer Krise gesteckt habe, hieß es. Zeugen gelang es laut Gericht, den Täter von seinem Opfer wegzuzerren. „Er hatte die Absicht zu töten“, sagte der Richter. Der Angeklagte beschädigte zudem ein Auto.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dabei wich es unter anderem wegen einer Persönlichkeitsstörung des Mannes von der eigentlich bei Mord fälligen lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Nach Auffassung des Gerichtes beging der Mann die Tat außerdem im Affekt. „Er hat nur noch schwarz gesehen.“ Kurz nach seiner Festnahme habe er darüber hinaus ein Geständnis abgelegt.

Laut Gericht ist der Angeklagte vorbestraft und hat sich auch nicht an seine Bewährungsauflagen gehalten. Die Nebenklage hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Vater der getöteten Verkäuferin ist Nebenkläger. Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten.

Vor der tödlichen Messerattacke habe der Angeklagte bereits seiner Freundin gedroht, sagte der Richter. Sie habe Angst gehabt. In dem Geschäft habe sie arglos einen Spiegel geputzt, als ihr Ex-Freund unvermittelt zustach. Die Tat geschah vor den Augen von Kollegen. Das Opfer habe keine Chance gehabt. Leticia Witte

Leticia Witte

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