CHRONIK: 15 Jahre Rechtsstreit
1952 Die Sowjetarmee beginnt mit Militärübungen auf der von ihr gesperrten Kyritz-Ruppiner Heide. Jährlich werden bis zu 25 000 Bombenabwürfe – teils scharfe – im Tiefflug trainiert.
Stand:
1952 Die Sowjetarmee beginnt mit Militärübungen auf der von ihr gesperrten Kyritz-Ruppiner Heide. Jährlich werden bis zu 25 000 Bombenabwürfe – teils scharfe – im Tiefflug trainiert.
August 1992 Die Bürgerinitiative „Freie Heide“ wird gegründet, nachdem bekannt wurde, dass die Bundeswehr auf den Platz will. 2002 formiert sich in Mecklenburg die Initiative „Freier Himmel“, 2003 gründen Unternehmer „Pro Heide“.
1993 Nach dem Abzug der russischen Truppen beschließt die Bundesregierung, das Gelände weiter militärisch zu nutzen.
17. Januar 1994 Die Bundeswehr fliegt ab diesem Tag trotz Protesten Trainingseinsätze.
27. Januar 1994 Dagegen reichen Gemeinden, Anwohner und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin Klagen beim Verwaltungsgericht Potsdam ein.
29. August 1996 Das Verwaltungsgericht Potsdam verpflichtet die Bundeswehr, für die militärische Nutzung ein förmliches Planungsverfahren durchzuführen. Anwohner und Bundeswehr gehen in Revision.
24. März 1999 Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) fordert die Bundeswehr erneut zu einem förmlichen Planungsverfahren auf. Das Verteidigungsministerium legt eine Beschwerde ein, die im Dezember 2000 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wird.
9. Juli 2003 Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) erteilt die Betriebsgenehmigung für den Luft-Boden-Schießplatz.
2003 und 2004 Die Gegner erwirken fünf einstweilige Anordnungen, wonach die Bundeswehr das Gelände nicht für Übungen nutzen darf, bis über ihre Klagen entschieden wurde.
Ende 2005 Das Verteidigungsministerium reicht Eilanträge zur Abänderung bisheriger Entscheidungen beim Verwaltungsgericht Potsdam ein, um eine sofortige militärische Nutzung der Heide zu erlangen.
4. April 2006 Jung gibt bekannt, dass er ab dem Sommer 2006 den Truppenübungsplatz wieder militärisch nutzen will.
31. Juli 2007 Das Verwaltungsgericht Potsdam hebt die Betriebserlaubnis für das „Bombodrom“ wegen einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der Kläger auf. Die Bundeswehr legt Berufung ein.
30. November 2007 Der Bundesrechnungshof rügt die Pläne der Bundeswehr. Das „Bombodrom“ sei sinnlos.
27. März 2009 Das OVG bestätigt die Aufhebung der Betriebserlaubnis.
2. Juli 2009 Der Bundestag folgt dem Petitionsausschuss, der Bedenken gegen eine militärische Nutzung „grundsätzlich berechtigt“ nennt.
9. Juli 2009 Verteidigungsminister Jung verkündet den Verzicht auf die Nutzung des Areals als Bombenabwurfplatz.
Unklar bleibt, was die Bundeswehr nun mit Areal vorhat.
21. April 2010 Das Verteidigungsministerium verzichtet offiziell auf den gesamten Komplex.ddp/PNN
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