Brandenburg: 15-jähriger Berliner muss nicht zurück in Haasenburg
Die Misshandlungsvorwürfe stehen nicht mehr so sehr im Fokus. Einem Jugendlichen ersparen sie aber die Rückkehr
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Lübben/Potsdam - Einer der drei ausgerissenen Jungen muss nicht zurück in die umstrittenen Haasenburg-Heime in Brandenburg. Das Amtsgericht Lübben (Dahme-Spreewald) hätte aktuell prüfen müssen, ob eine geschlossene Unterbringung für den 15-jährigen Jungen weiterhin gerechtfertigt wäre. Der letzte richterliche Beschluss über seine geschlossene Unterbringung ist am gestrigen Dienstag ausgelaufen. Vor der Anhörung beim Amtsgericht hat der Vormund des Jugendlichen den Antrag auf eine Verlängerung dann aber zurückgezogen. Ob die zuletzt bekannt gewordenen Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg-Heime primär der Grund für die Entscheidung des Vormundes waren, konnte ein Sprecher des Amtsgerichts am Dienstag nicht sagen. „Es war auch deutlich geworden, dass der Junge in allen geschlossenen Einrichtungen, in denen er bislang war, keine spürbare Entwicklung durchgemacht hat“, sagte er den PNN auf Anfrage. Der Vormund des Jungen will jetzt nach einer geeigneten offenen Einrichtung suchen.
Der 15-Jährige aus Berlin war Anfang Juli gemeinsam mit zwei weiteren Bewohnern nach Hamburg geflohen. Die anderen Ausreißer, zwei 16-Jährige aus Saarbrücken und Hamburg, sind inzwischen zurück im Heim, im Fall des Hamburger Jugendlichen steht laut seinem Anwalt Rudolf von Bracken noch eine Gerichtsentscheidung dazu aus, ob er weiter im Heim bleiben muss.
Der 15-jährige Berliner ist nach Aussagen des Amtsgericht weiterhin untergetaucht. Auch bei der Anhörung vor Gericht war er nicht dabei. Gegenüber der Tageszeitung „taz“ hatte er von Misshandlungen in der Haasenburg berichtet. Unter anderem soll einer der Erzieher ihn in einer Mülltonne fotografiert und damit verspottet haben, ein anderer habe ihm heftig in den Hintern getreten. Auch er wird von von Bracken vertreten und hat nach dessen Aussage Anzeige erstattet.
Damit ist er nicht allein: Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt gegen Erzieher und Heimbetreiber. Bei der Staatsanwaltschaft sind nach Angaben einer Sprecherin inzwischen rund 20 Verfahren anhängig. Dabei gehe es um Vorfälle aus den Jahren 2006 bis 2010, aber auch aus dem laufenden Jahr. Viele Verfahren stützen sich dabei auf Medienberichte. Gleichzeitig geht die Haasenburg mit zwei Eilanträgen gegen den vom brandenburgischen Bildungsministerium verhängten Belegungsstopp und das Beschäftigungsverbot für zwei seiner Erzieher vor. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus dazu steht aber noch aus. Insgesamt hatte Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) drei Erziehern eine weitere Tätigkeit in den Heimen verboten, der dritte Fall sei aber nicht Gegenstand der Prüfung, sagte ein Gerichtssprecher den PNN. A. Lemme (mit dpa)
A. Lemme (mit dpa)
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