Brandenburg: 18 Sekunden Überfall
Ein Auto-Video zeigt die Apple-Räuber auf ihrer Flucht über den Berliner Boulevard
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Berlin - „Guck, da sind Diebe!“ Die Stimme auf dem Video klingt völlig überrascht. Aber es ist ja nicht alltäglich, dass maskierte Männer mit ihrer Beute quer über den Ku’damm rennen, in ein wartendes Fluchtauto springen, das dann davonrast. Am Sonntag hat die Polizei nun dieses Video von dem Überfall am 20. September veröffentlicht. Bekanntlich hatten mehrere maskierte und bewaffnete Männer an jenem Samstag kurz vor 18 Uhr den Geldtransporter abgepasst, der die Einnahmen des Apple Stores abholen wollte. Nach einer kurzen Rangelei vor dem Geschäft hatten die Räuber dem Angestellten des Sicherheitsdienstes nicht nur den Geldkoffer, sondern auch eine scharfe Waffe abgenommen. Die Beute soll sehr hoch sein – schließlich hatte gerade der Verkauf des neuen Apple iPhone 6 begonnen. Stückpreis: ab 700 Euro.
Mit dem Geld rennen die drei Männer vom Apple Store über den Kurfürstendamm, denn ihr Fluchtwagen wartet mit einem Fahrer am Steuer auf der anderen Seite des Boulevards, vor der Einmündung der Meinekestraße. Auf der Fahrbahn Richtung Gedächtniskirche fahren die Autos um 17.51 Uhr ganz langsam, es ist Feierabend-Stau. Ein schwarzes Beetle-Cabrio bremst noch, weil die Räuber über die Straße laufen, ohne nach links und rechts zu gucken. Hinter diesem Cabrio fährt der Wagen mit der laufenden Kamera hinter der Windschutzscheibe. Nach einer Verblüffungspause sagt der Fahrer noch zu seinem Beifahrer: „Oh, scheiße! Guck – Überfall.“ Dann heult der Motor des Fluchtwagens auf und der schwarze Citroen biegt mit kreischenden Reifen in die Meinekestraße ab. Hier endet die von der Polizei veröffentlichte 18 Sekunden lange Sequenz.
Sie stammt aus einer sogenannten „Dashcam“. Diese kleinen Kameras werden immer billiger, immer besser und deshalb immer beliebter. Es gibt sie auch für Sportler, für den Fahrradlenker oder den Skihelm. Viele Autobesitzer installieren sie als „Unfallkamera“, sie setzen im Streitfall nach Unfällen auf die Beweiskraft der Bilder. Die Geräte speichern alles, was sich vor dem Auto abspielt.
Die rechtliche Bewertung solcher Geräte ist schwierig, umstritten und uneinheitlich. So hat ein Gericht die Bilder in einem Prozess als Beweismittel zugelassen – ein anderes hingegen nicht. Datenschutzbeauftragte kritisieren die Geräte ohnehin. Wer Bilder ungepixelt ins Internet stellt, verstößt auf jeden Fall gegen den Datenschutz, heißt es beim ADAC. Im aktuellen Fall hatte der Autofahrer nach der Tat der Polizei die Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt. Ein Richter hat nun, drei Wochen nach der Tat, auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Veröffentlichung der Aufnahmen genehmigt.
Die Polizei hofft jetzt dank der Bilder auf eine erste heiße Spur. Der zuvor gestohlene Citroen war Minuten nach dem Überfall brennend an der Bundesallee entdeckt worden. Dort sollen die Räuber in einen zweiten Fluchtwagen umgestiegen sein, in dem ein fünfter Täter wartete. ha
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