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DRITTSTAATENREGELUNG SEIT 1993 IN KRAFT: 2006: 573 Asylbewerber in Brandenburg

Im Land Brandenburg wurden im gesamten vergangenen Jahr 573 Asylbewerber aufgenommen. Vor fünf Jahren waren es noch 2373 Asylantragsteller, die dem Land zugewiesen wurden.

Stand:

Im Land Brandenburg wurden im gesamten vergangenen Jahr 573 Asylbewerber aufgenommen. Vor fünf Jahren waren es noch 2373 Asylantragsteller, die dem Land zugewiesen wurden.

Deutschlandweit

gab es im Jahr 2006 rund 21000 Erstantragsteller. Im Jahr davor waren es noch rund 30000.

In Brandenburg bekommt der Landkreis, in dem der

Asylbewerber wohnt, für dessen Unterbringung, Tagesgeld und Verpflegung 6924 Euro pro Person und Jahr von der Landesbehörde.

Die Zuweisung der Flüchtlinge und Spätaussiedler auf die einzelnen Bundesländer regelt das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie erfolgt nach einem bestimmten Verteiler-Prinzip. Dabei spielen unter anderem die Wirtschaftskraft und die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes eine Rolle. Bei der Zuweisung auf die Heime in den Landkreisen wird ähnlich verfahren.

Der Rückgang der Asylbewerberzahlen kann nach Auskunft der Behörden

nicht genau begründet werden. Einfluss habe die weltweite Krisensituation, wie es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg heißt.

Auch die 1993 in Kraft getretene Drittstaatenregelung, nach der innerhalb der EU nur ein Asylantrag gestellt werden darf, könne eine Rolle spielen. Asylbewerber werden demnach in das Land zurück geschickt, wo sie ihren ersten Antrag gestellt haben. aw

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