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Brandenburg: 40 Prozent Migranten

Neuer Mikrozensus fragt auch nach der Herkunft

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Berlin – Was man bisher wusste, ist, dass der Ausländeranteil in Berlin bei etwa 13,8 Prozent liegt. Was man nicht wusste, ist, wie viele Migranten es in der Stadt gibt, die längst einen deutschen Pass haben. Diese Zahlen gibt es jetzt.

Im jüngsten Mikrozensus hat das Statistische Bundesamt gemeinsam mit den Landesämtern jetzt erstmals auch Daten über Personen mit Migrationshintergrund erhoben. Zu denen gehören alle Zugewanderten und deren Kinder sowie die Kinder derjenigen, die als Ausländer in Deutschland geboren wurden. Diese vorläufigen, unveröffentlichten Zahlen werfen ein neues Licht auf die Migrationssituation in Berlin: Die Statistiker zählen zu dem ermittelten Ausländeranteil von 13,35 Prozent weitere 10,1 Prozent Deutsche mit Migrationshintergrund hinzu, was die Größe dieser Gruppe auf 23,45 Prozent treibt. Besonders stark ist die Gruppe der Migranten bei den unter 18-Jährigen. Da kommen zu 14,7 Prozent Ausländern weitere 26 Prozent Deutsche mit Migrationshintergrund. Damit wächst die Gruppe der unter 18-jährigen Personen mit Migrationshintergrund auf 40,7 Prozent.

Dass die Zahl der Migranten in Berlin schnell steigt, belegt, wie berichtet, auch eine Expertise aus dem Jahr 2005, in der die Geburtenraten unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen untersucht wurde. Demnach gebären die deutschen Mütter im Durchschnitt 1,1 Kinder, die ausländischen 1,7 und die türkischen 2,1. Daraus folgern Experten, dass in 20 Jahren jeder zweite Schüler aus einer Migrantenfamilien stammt. In Hamburg weisen die aktuellen Zahlen der Statistiker schon jetzt ein ähnliches Verhältnis aus: Bei den unter 18-Jährigen wird der Anteil der Personen mit Migrantionshintergrund auf 45,82 Prozent beziffert, ohne Altersbegrenzung liegt deren Anteil bei 26,8 Prozent.

Den niedrigeren Migrantenanteil in Berlin erklärt das Statistische Bundesamt mit der früheren Teilung der Stadt, denn im gesamten Osten ist der Migrantenanteil signifikant niedriger. Dass die Unterscheidung Inländer/Ausländer, wie sie im Mikrozensusgesetz 1996 festgeschrieben war, der bundesdeutschen Realität nicht gerecht wird, hat auch der Gesetzgeber erkannt, denn er ignorierte die Gruppe der Ausländer, die sich einbürgern lassen und die Zahl der Aussiedler, die mit dem Grenzübertritt deutsche Staatsbürger sind. Mit Wirkung 1. Januar 2005 trat deshalb das neue „Mikrozensusgesetz“ in Kraft, das den Statistikern nun auch erlaubt, nach der Herkunft zu fragen.

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