Brandenburg: 454-mal Jungen missbraucht
Berlin - Die Mütter seiner Opfer waren überfordert und nahmen dankbar jede Entlastung an. Sie ahnten nicht, dass er seine sexuellen Neigungen ausleben wollte.
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Berlin - Die Mütter seiner Opfer waren überfordert und nahmen dankbar jede Entlastung an. Sie ahnten nicht, dass er seine sexuellen Neigungen ausleben wollte. Dennis C. galt als überaus ordentlicher Mann, der gut mit Kindern kann. Zehn Jahre lang blieb verborgen, was 454-mal in seiner Wohnung in Berlin-Hellersdorf geschah. Vor 18 Tagen wurde der 34-Jährige verhaftet und stand am Dienstag geständig vor Gericht. Er erhielt zwar eine Strafe von drei Jahren Haft, kam aber zunächst wieder frei. Seine vier Opfer waren zur Tatzeit drei bis zwölf Jahre alt. Er hatte sie über ihre Mütter kennengelernt. Zwei der Alleinerziehenden fand er über das Internet in einer „Singlebörse“. Für eine Beziehung mit den Frauen habe es nicht gereicht, sie hätten ihn langweilig gefunden, sagte der Angeklagte. Sie schöpften keinen Verdacht, als er sich um ihre Jungen bemühte. Als die Polizei im Herbst seine Wohnung durchsuchte, stritt C. alles ab. Vor den Richtern legte er ein umfassendes Geständnis ab. „2005 habe ich gemerkt, dass ich mich zu Jungen hingezogen fühle“, sagte er. Ihm sei klar geworden, dass er ein Problem hat. Aus Furcht, er könnte bekannt werden, habe er nichts unternommen. Nun wolle er eine Therapie machen. C. beteuerte mehrfach Reue.
In der Regel wirken sich Geständnisse gerade in Prozessen um sexuelle Gewalt erheblich strafmildernd aus, weil den Opfern dadurch oft quälende Befragungen vor Gericht erspart werden. C. gab die Vorwürfe nicht nur pauschal zu. Oft habe er die Kinder nach dem Duschen sexuell berührt, schilderte er. Viele Taten habe er als „Hygienekontrolle“ getarnt. Die Jungen hielten still. Vor allem Ronny, sein erstes Opfer, das zu Beginn sechs Jahre alt war. Später erduldete Ronny Oralverkehr. Mit 15 sagte er gegen C. aus. Ohne ein Geständnis wäre die Beweislage schwierig gewesen. Die Richter berücksichtigen, dass er seine Opfer „eher dezent“ berührt habe. Bis zur Ladung zum Strafantritt wurde er haftverschont. Das Gericht verhängte Kontaktverbot: „Kein Kind darf über Ihre Schwelle kommen.“K. Gehrke
K. Gehrke
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