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Brandenburg: 713 Beißattacken von Hunden Petke fordert konsequente Ahndung

Potsdam - Unangeleint trottet der Pitbull neben seinem Herrchen. Ein 50-jähriger Kyritzer macht den Mann darauf aufmerksam, dass der Kampfhund nicht frei laufen darf – und schon greift das Tier ihn an.

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Potsdam - Unangeleint trottet der Pitbull neben seinem Herrchen. Ein 50-jähriger Kyritzer macht den Mann darauf aufmerksam, dass der Kampfhund nicht frei laufen darf – und schon greift das Tier ihn an. 713 „Beißattacken“ von Hunden, davon 441 auf Menschen und der Rest auf Artgenossen, sind im vergangenen Jahr in Brandenburg gemeldet worden, fast 70 mehr als 2006, wie das Potsdamer Innenministerium gestern mitteilte. Wegen Verstößen gegen die Hundehalterverordnung kassierten die Kommunen nach unvollständigen Statistiken im vergangenen Jahr knapp 27 000 Euro und damit rund 4000 Euro weniger als noch 2006.

Und das ärgert den CDU-Politiker Sven Petke: „Das ist ein Indiz dafür, dass die Kommunen die Verordnung nicht strikt genug umsetzen.“ Vor allem der Anlein- und der Maulkorbzwang müssten schärfer überprüft werden. „Schließlich gibt es landesweit 10 000 als gefährlich eingestufte Hunde.“ Der Städte- und Gemeindebund weist die Kritik zurück.

„Wir haben bereits Etliches getan und das Problem mit den Kampfhunden hat sich relativiert“, sagte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. „Auch aus meiner Sicht müssten Verstöße gegen die Hundehalterverordnung noch öfter geahndet werden, aber es fehlt schlicht das Personal.“ Schließlich bekämen die Kommunen ständig neue Aufgaben aufgedrückt, wie etwa die Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes, ohne dass die finanziellen Mittel aufgestockt würden.

Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen betonte: „Aus Sicht der Landesregierung konnte das vorrangige Ziele der Hundehalterverordnung, nämlich Fehlentwicklungen auf dem Gebiet der Hundehaltung einzudämmen und die Sicherheit der Bürger zu erhöhen, erreicht werden.“ Zwischen 2004 und 2008 sind nach Ministeriumsangaben 23 Hunde wegen drohender Gefahr für die Nachbarschaft getötet worden.

Der Verordnung zufolge ist die Haltung von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu grundsätzlich verboten. Diese Hunde gelten als unwiderlegbar gefährlich. Nach Auskunft Petkes gibt es dennoch rund 1430 dieser Hunde im Land, denn für Halter, die ein solches Tier zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung besaßen, gelten Übergangsregelungen. Unter anderem dürfen die Tiere nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

Außerdem listet die Landesregierung noch rund 8300 möglicherweise gefährliche Hunde auf. Petke betonte: „Und vor all diesen Tieren müssen die Bürger geschützt werden.“ Imke Hendrich

Imke Hendrich

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