Brandenburg: 85 Triebtäter unter Beobachtung Bei Uwe K. gab es eine enge Zusammenarbeit
Potsdam/Berlin – In Haft saß Uwe K. wegen mehrere Missbrauchsfälle, begangen hatte er sie in den 1990er Jahren in Falkensee (Havelland).
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Potsdam/Berlin – In Haft saß Uwe K. wegen mehrere Missbrauchsfälle, begangen hatte er sie in den 1990er Jahren in Falkensee (Havelland). 2007 kam er frei, eine Sicherungsverwahrung war nicht möglich. Zuständig war also Brandenburg. Im aktuellen Fall hat die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Berlin funktioniert. Denn die zentrale Führungsaufsicht des Landes gab schon frühzeitig die Information über die Entlassung und den Umzug des Sexualverbrechers nach Berlin-Spandau den dortigen Behörden weiter.
In Brandenburg stehen nach Angaben des Innenministeriums derzeit 85 aus der Haft entlassene Sexualstraftäter unter besonderer Beobachtung, da sie weiterhin als gefährlich gelten. Für sie gibt es konkrete Auflagen zu Aufenthalt und verbotenen Kontakten. Wegen des Risikos von Wiederholungstaten sind sie elektronisch erfasst, HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) heißt das vom LKA geführte Programm.
Bei HEADS geht es um reine Information: Von der Justiz an die Polizei über die Entlassung von Sexualstraftätern. Die Sicherheitsbehörden entscheiden dann je nach Gefährlichkeit über spezielle Maßnahmen. Daneben hatte das Potsdamer Justizministerium bereits vor einigen Monaten auch eine Verstärkung der Führungsaufsicht mit mehr Sozialarbeitern und Hausbesuchen angekündigt.
Zu den erfassten Personen zählt auch der Serienvergewaltiger Werner K., der nach seiner Haftentlassung seit Mai 2008 wieder in Joachimsthal (Barnim) lebt und rund um die Uhr von der Polizei bewacht worden war. Auf Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) musste diese 24-Stunden-Überwachung im August 2009 jedoch eingestellt werden. Einem Gutachten zufolge geht von dem Mann keine Gefahr mehr aus. Zudem unterzieht sich Werner K. einer Therapie und verhielt sich seit seiner Freilassung unauffällig. In Joachimsthal gab es dennoch wochenlang Proteste vor der Wohnung des 51-Jährigen, zuletzt hat sich die Lage in der Stadt beruhigt.
Werner K. ist nicht der einzige Fall dieser Art, wiederholt gab es deutschlandweit Diskussionen um Sexualstraftäter nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe. Der Bundesgerichtshof hatte eine nachträgliche Verwahrung mehrfach abgelehnt, weil diese strenge Voraussetzungen verlangt. So muss es während der Haft neue Hinweise auf Rückfallrisiken geben. Die von Sicherungsverwahrungen betroffenen Täter haben ihre Strafe abgesessen. Nach Ansicht von Juristen handelt es sich bei der Maßnahme eher um einen polizeirechtlichen Eingriff, der auf Prognosen basiere, um künftige Taten zu verhindern. axf
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