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Brandenburg: 888 Tage in Haft: Brandgutachten wird überprüft

Berlin - Es war ein Freispruch erster Klasse, den das Gericht im April im Mordprozess gegen die 52-jährige Monika de M. verkündete.

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Berlin - Es war ein Freispruch erster Klasse, den das Gericht im April im Mordprozess gegen die 52-jährige Monika de M. verkündete. Nun hat Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch angekündigt, dass das umstrittene Brandgutachten des Landeskriminalamtes (LKA) von externen Fachleuten überprüft wird. Die Gutachter – ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Materialwirtschaft sowie ein Brandexperte aus Österreich – wurden Anfang Mai mit dem Auftrag betraut. Die Arzthelferin hatte 888 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen. Monika de M. war in erster Instanz wegen Mordes verurteilt worden, weil sie Feuer gelegt haben soll, um ihren bettlägerigen Vater zu töten. Das Gericht hatte sich auf das LKA-Gutachten gestützt, obwohl es mehrere Gegengutachten gab. Es ist das erste Mal, dass ein LKA-Brandgutachten extern überprüft wird. tabu

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