Brandenburg: ABBRUCH VON DENKMÄLERN
Manche denkmalgeschützten Bauten in Brandenburg sind derart verfallen, dass sie selbst mit größtem Aufwand nicht mehr gerettet werden können. Zuallererst wird in solchen Fällen die Untere Denkmalschutzbehörde des zuständigen Landkreises eingeschaltet.
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Manche denkmalgeschützten Bauten in Brandenburg sind derart verfallen, dass sie selbst mit größtem Aufwand nicht mehr gerettet werden können. Zuallererst wird in solchen Fällen die Untere Denkmalschutzbehörde des zuständigen Landkreises eingeschaltet. Deren Mitarbeiter begutachten das Gebäude. Befürworten sie einen Abriss, gibt der Kreis dies an die obere Denkmalbehörde im Landesamt für Denkmalschutz weiter. Das letzte Worte hat Landeskonservator Thomas Drachenberg. Widerspruch legt er öfter ein, 2012 stellte er sich beispielsweise 18-mal quer. Auch das klösterliche Brauhaus Himmelpfort würde ohne ihn nicht mehr stehen. Der Kreis wollte es abbrechen, Drachenberg legte Veto ein. Die Empfehlung der Enquetekommission des Potsdamer Landtages, den Kreisen künftig mehr Entscheidungsbefugnisse beim Denkmalschutz zu überlassen, lehnt Drachenberg deshalb ab. CS
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