Brandenburg: Abschiebung: Schönbohm war Sorgerechtsantrag unbekannt
Vater – mit Bleiberecht – hat unterdessen das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder beantragt
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Potsdam - Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat die Abschiebung einer Kameruner Familie aus Rathenow (Havelland) ohne Kenntnis der anstehenden Sorgerechtsverhandlung befürwortet. Das Familiengericht Rathenow habe den Verhandlungstermin für den 17. April erst zwei Tage nach Schönbohms Entscheidung angesetzt, sagte der stellvertretende Ministeriumssprecher Geert Piorkowski gestern. Vor einer Woche hatte Schönbohm das Votum der Härtefallkommission verworfen, die Familie nicht abzuschieben. Das war auf scharfe Kritik gestoßen, auch in der CDU.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Abschiebung am Montag bis zum 18. April ausgesetzt. Am Dienstag hatte der Petitionsausschuss des Landtags eine Prüfung der Abschiebungsentscheidung gefordert. Hintergrund beider Entscheidungen war vor allem der erst jetzt bekannt gewordene Sorgerechtsstreit um die Kinder. Die Familie war im September 2001 aus Kamerun nach Deutschland geflohen. Der Vater der heute vier bis 17 Jahre alten Kinder ließ sich 2004 scheiden. Ein Gericht in Kamerun sprach der Mutter das Sorgerecht zu. Der Vater ist jetzt mit einer Deutschen verheiratet und hat dadurch ein Bleiberecht. Jetzt hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Nach der Entscheidung des Familiengerichts dürften sich das Potsdamer Verwaltungsgericht und die Ausländerbehörde wieder mit dem Fall beschäftigen.
Schönbohm begrüßte derweil den Beschluss des Petitionsausschusses als „ausgewogene Position in einem schwierigen Fall“. Es werde darin ausdrücklich anerkannt, dass seiner Entscheidung eine gründliche Abwägung aller rechtlichen und humanitären Aspekte vorangegangen sei. Jetzt müsse das Ergebnis des Rechtsstreits um das elterliche Sorgerecht und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche Prüfungen abgewartet werden. dpa
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