Weiß beruft sich auf Rückhalt an der Basis: AfD-Politiker: „Ich bin kein Antisemit“
Potsdam - Der aus der brandenburgischen AfD-Fraktion ausgeschlossene Abgeordnete Jan-Ulrich Weiß weist den Antisemitismus-Vorwurf zurück. „Wer mich persönlich kennt, der weiß, dass ich alles bin, aber definitiv kein Nationaler oder Antisemit“, sagte Weiß am Mittwoch.
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Potsdam - Der aus der brandenburgischen AfD-Fraktion ausgeschlossene Abgeordnete Jan-Ulrich Weiß weist den Antisemitismus-Vorwurf zurück. „Wer mich persönlich kennt, der weiß, dass ich alles bin, aber definitiv kein Nationaler oder Antisemit“, sagte Weiß am Mittwoch. Er behalte sich rechtliche Schritte vor. Die PNN hatten vor einer Woche publik gemacht, dass der 39-Jährige eine judenfeindliche Karikatur via Facebook verbreitet hatte. Jetzt sagt er: „Ich habe das lediglich angeschaut und es für gut befunden. Ich habe es weder hochgeladen noch geteilt noch sonst irgendeinen Schwachsinn.“
Die Alternative für Deutschland (AfD) hatte Weiß am Montag aus der Fraktion ausgeschlossen und auch ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Der Templiner Abgeordnete sieht sich aber durch AfD-Mitglieder gestärkt: „Jetzt ein Ausschlussverfahren daraus zu machen, stellt sich schwierig dar, weil der Rückhalt in der Basis doch gut ist.“ Von der Parteispitze fühlt sich Weiß „verkauft und beschissen“. Landeschef Alexander Gauland habe ihn am Freitag darum gebeten, sein Mandat niederzulegen. Dies lehne er aber ab. Weiß will als fraktionsloser Abgeordneter in die Legislatur gehen.
Der NPD werde er sich trotz eines Gesprächsangebots der rechtsextremen Partei nicht anschließen. „Die NPD hat mich angeschrieben und mich gefragt, ob ich mit ihr reden würde. Daran besteht kein Interesse.“ Der Fall Weiß hat die AfD, die bei ihrer ersten Landtagswahl in Brandenburg aus dem Stand 12,2 Prozent der Stimmen erhielt, unter Druck gesetzt. Gauland sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, die Kandidaten der Partei im Vorfeld nicht sorgfältig genug ausgesucht zu haben. Auch gegen andere Abgeordnete gibt es Anschuldigungen wegen einer vermeintlich stark rechtslastigen Vergangenheit. axf, dpa
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