Brandenburg: Affäre Fürniß eine Affäre Schönbohm?
Die SPD will den Innenminister mit einer Kleinen Anfrage der Lüge überführen
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Die SPD will den Innenminister mit einer Kleinen Anfrage der Lüge überführen Potsdam - Die CDU hatte die Angelegenheit schon für erledigt erklärt. Und auch Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) will sie aus dem Wahlkampf heraushalten, wie er gerade gegenüber den PNN bekräftigte. Trotzdem muss sich die Landesregierung jetzt offiziell mit der widersprüchlichen Rolle von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) in der „Fürniß-Affäre“ befassen. Gestern richtete die SPD-Fraktion eine so genannte Kleine Anfrage an die Landesregierung, „mit der Schönbohm der Lüge überführt werden soll“, so ein SPD-Politiker wörtlich. Mit 35 Fragen – so präzise und detailliert, als hätte sie ein Staatsanwalt formuliert – will die SPD klären, ob der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Fürniß (CDU) am 12. September 2004 zuerst von seinem Parteifreund Schönbohm über eine Anzeige wegen Geldwäsche-Verdachts informiert wurde. Zuvor waren ihm 1,5 Millionen Dollar aus den Vereinigten Arabischen Emiraten überwiesen worden, wo er zeitgleich wegen der Chipfabrik verhandelte. Der Innenminister hatte vorige Woche im Landtag behauptet, dass Fürniß von der Anzeige zuerst von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse erfahren habe, was deren Vorstand Walter Schubert allerdings entschieden bestreitet. Fürniß selbst hatte am 17. Juni 2004 gegenüber den PNN bestätigt, dass er erstmals von Schönbohm von der Geldwäsche-Verdachtsanzeige erfahren habe. Das „rein dienstliche“ Gespräch habe nur wenige Minuten gedauert, so Fürniß. Hingegen hatten Innen- und Justizministerium vorige Woche eine offizielle „Chronologie der Ereignisse“ präsentiert, die die Schönbohm-Version stützt. Die SPD zweifelt diese Chronologie unter Verweis auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsprotokolle an. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Schönbohm-Version für nicht plausibel. Die brisantesten Fragen, zu denen die Landesregierung nun Stellung nehmen muss: Hat Fürniß am 12. September den Sparkassen-Vorstand Schubert angerufen und sich bei diesem über die Verdachtsanzeige beschwert? Spricht das nicht gegen die Darstellung Schönbohms, wonach Fürniß von Schubert informiert wurde? Warum versucht das Innenministerium den Eindruck zu erwecken, dass die Erstinformation durch die Sparkasse erfolgte? Insider sind der Ansicht, dass Schönbohm „in einer Zwickmühle steckt“: Denn er hatte im November 2002 gegenüber der „Spiegel“ bestritten, Fürniß informiert zu haben und damals die Sparkasse als Quelle genannt. Brisant: Wäre es so, hätte die Sparkasse gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Warum wurde dann aber, so will die SPD wissen, kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen sie eingeleitet. Fragen über Fragen, man darf auf die offizielle Antwort der Landesregierung gespannt sein.
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