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Brandenburg: Agrarflächen doch nicht zum Höchstpreis

Potsdam – Im Streit um die Privatisierung einst volkseigener Landwirtschaftsflächen in Ostdeutschland haben Vertreter von Bund und neuen Bundesländern eine erste Einigung erzielt. Künftig solle die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die Agrarstruktur in den Regionen stärker berücksichtigen, hieß es bei der Potsdamer Landesregierung am Montag.

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Potsdam – Im Streit um die Privatisierung einst volkseigener Landwirtschaftsflächen in Ostdeutschland haben Vertreter von Bund und neuen Bundesländern eine erste Einigung erzielt. Künftig solle die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die Agrarstruktur in den Regionen stärker berücksichtigen, hieß es bei der Potsdamer Landesregierung am Montag. Zudem seien sich beide Seiten einig, dass die Preise für die Agrarflächen bald mittels Gutachterverfahren ermittelt und dabei die jeweiligen Eigenheiten der Landwirtschaft Eingang finden. Konkrete Zahlen würden die Länder nun liefern. „Bis Jahresende soll es eine Regelung geben“, hieß es. Damit dürfte eine zentrale Forderung der Landwirte in Brandenburg erfüllt sein: „Es darf nicht nach Höchstgebot verkauft werden.“

Das zuständige Bundesfinanzministerium wollte sich nicht äußern. Es hatte die Ausschreibung von Agrarflächen und Seen nach Protesten bis Jahresende ausgesetzt und im August Gespräche auf Staatssekretärsebene angekündigt. Doch diese waren wegen der Wahlen im September ins Stocken geraten. Das letzte Treffen war Anfang Oktober.

Besonders betroffen von der Privatisierungspraxis der BVVG waren Landwirte in Brandenburg mit seinen einst großen volkseigenen Ländereien. Der Landesbauernverband warf dem Bund sogar eine „massive Benachteiligung“ ostdeutscher Bauern beim Kauf vor. axf

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