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Brandenburg: Airportgegner wollen nach Karlsruhe

Verfassungsgericht könnte Schönefeld-Urteil prüfen

Schönefeld - Mit dem Urteil zum Großflughafen Schönefeld ist möglicherweise noch nicht das letzte Wort gesprochen: Die Anwälte Christian Schöning und Frank Boermann, die nach eigenen Angaben rund 1300 Anrainer vertreten, wollen in den nächsten 14 Tagen über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entscheiden. Rund drei Viertel ihrer Mandanten hätten sie damit beauftragt, sagten die Anwälte am Montag.

Vor einem Gang nach Karlsruhe wollen die Juristen vor allem zwei Fragen prüfen: Zum einen die Bewertung des Landesentwicklungsplans (LEP), also die formale Basis für die Wahl des Standortes in Schönefeld. Das Bundesverwaltungsgericht habe den LEP deutlich anders bewertet als zuvor das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder): Das OVG hatte im Jahr 2002 den LEP für nichtig erklärt, weil die Belange der Anliegergemeinden nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Daraufhin hatte die Planungsbehörde nachgebessert – mit Erfolg, wie das aktuelle Urteil zeigt.

Der zweite Punkt betrifft den Fluglärm. Schon der Vorsitzende Richter in Leipzig hatte beklagt, dass bis heute kein Gesetz klare Grenzen für den zumutbaren Fluglärm definiere. Deshalb musste vor Gericht auf Basis von – umstrittenen – Gutachten darum gestritten werden. Boermann bezeichnete es als „skandalös, dass der Lärmschutz zwar für einen Rasenmäher gesetzlich geregelt ist“, nicht aber für einen Flughafen. Im Fall von Schönefeld halten die Anwälte einen „moralischen Sieg“ für möglich. Der würde bedeuten, dass das Verfassungsgericht von der Politik endlich ein klares Wort verlangt – aber das würde dann erst für zukünftige Projekte gelten.

Die Juristen können das Leipziger Urteil nur da anfechten, wo es Grundrechte der Anwohner – etwa auf Gesundheitsschutz – berührt. Die Ausnahme ist der Nachtflugbetrieb: Hier müssen die Planer nacharbeiten, um die Interessen von Airportbetreibern und Anrainern in ein „ausgewogenes Verhältnis“ zu bringen – und dagegen kann erneut geklagt werden. obs

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