Brandenburg: Akteneinsicht für PKK-Mitglied
Potsdam - Das Innenministerium muss dem Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) Kerstin Kaiser-Nicht (PDS) in der V-Mann Affäre des Brandenburger Verfassungsschutzes Akteneinsicht gewähren. Die Ablehnung der Einsicht sei verfassungswidrig, entschied das Landesverfassungsgericht gestern in Potsdam.
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Potsdam - Das Innenministerium muss dem Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) Kerstin Kaiser-Nicht (PDS) in der V-Mann Affäre des Brandenburger Verfassungsschutzes Akteneinsicht gewähren. Die Ablehnung der Einsicht sei verfassungswidrig, entschied das Landesverfassungsgericht gestern in Potsdam. Die Abgeordnete unterliege als Mitglied der PKK einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Eine gleichlautende Beschwerde des PDS-Politikers Heinz Vietze wiesen die Verfassungsrichter hingegen zurück. ddp
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