Brandenburg: ALARMSTUFEN
Bei Hochwasser-Alarmstufe 1 (Wasserstandsmeldedienst) werden die Pegel in bestimmten Zeitabständen gemessen sowie Deiche und Kaimauern überprüft. Sie wird ausgerufen, wenn die Gewässer über die Ufer zu treten beginnen.
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Bei Hochwasser-Alarmstufe 1 (Wasserstandsmeldedienst) werden die Pegel in bestimmten Zeitabständen gemessen sowie Deiche und Kaimauern überprüft. Sie wird ausgerufen, wenn die Gewässer über die Ufer zu treten beginnen.
Alarmstufe 2 (Kontrolldienst) wird ausgelöst, wenn das Wasser den Deichfuß erreicht oder Grünland in Überschwemmungsgebieten überflutet wird. Es erfolgt eine tägliche Kontrolle der Schutzanlagen.
Mit Alarmstufe 3 (Wachdienst) werden die Deiche rund um die Uhr bewacht, beschädigte Dämme repariert und mit Sandsäcken verstärkt. Sie wird ausgelöst, wenn das Wasser auf halbe Deichhöhe steigt oder einzelne Grundstücke und Straßen überflutet werden.
Bei Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) werden Evakuierungen vorbereitet und die Deiche bei Bedarf erhöht. Das Wasser muss fast bis zur Oberkante der Schutzanlagen stehen. ddp/PNN
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