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Brandenburg: Altanschließer fordern Musterprozess

Potsdam - Der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) hat mit Befremden auf das Urteil des Landgerichts Potsdam zur Staatshaftung im Streit um Beiträge von Altanschließern reagiert. Das Gericht hatte – wie berichtet – im Streit um rechtswidrige Gebühren für alte Kanalanschlüsse die Klage einer Grundstücksbesitzerin auf Staatshaftung zurückgewiesen.

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Potsdam - Der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) hat mit Befremden auf das Urteil des Landgerichts Potsdam zur Staatshaftung im Streit um Beiträge von Altanschließern reagiert. Das Gericht hatte – wie berichtet – im Streit um rechtswidrige Gebühren für alte Kanalanschlüsse die Klage einer Grundstücksbesitzerin auf Staatshaftung zurückgewiesen. Damit weicht es von der Rechtsprechung der Landgerichte Cottbus und Frankfurt (Oder) ab. Die Potsdamer Richter begründeten dies damit, dass die Klägerin es versäumt habe, gegen einen rechtswidrigen Bescheid zu klagen. Daher könne sie sich nicht auf die Staatshaftung berufen, um ihren Beitrag in Höhe von rund 2600 Euro zurückzuverlangen.

VDGN-Präsident Peter Ohm sagte am Freitag, das Urteil werfe grundsätzliche Fragen an die Rechtsprechung, aber auch an die Politik in Brandenburg auf. Die Landgerichte Frankfurt (Oder) und Cottbus hatten entschieden, dass Wasser- und Abwasserverbände die Beiträge auch Bürgern zurückzahlen müssen, die gegen verfassungswidrige Bescheide keinen Widerspruch eingelegt haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2015 entschieden, dass Beiträge für Kanalanschlüsse vor dem Jahr 2000 verfassungswidrig seien. VDGN-Präsident Ohm warf den Potsdamer Richtern vor, sie würden verkennen, dass es sich beim Staatshaftungsgesetz um Brandenburger Landesrecht handele. Zudem sei es Betroffenen kaum zumutbar gewesen, angesichts der früher übereinstimmenden Rechtsprechung in Brandenburg „mit hoher Sicherheit erfolglos gegen die Bescheide zu klagen“ – auch wegen hoher Prozesskosten. Deshalb forderte Ohm, dass am Oberlandesgericht nun ein Musterverfahren geführt werden müsse, um zahlreichen Betroffenen in gleichgelagerten Fällen über Jahre dauernde Zitterpartien zu ersparen – und den „Glauben in den Rechtsstaat wieder zu stärken“, so Ohm. axf

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