Brandenburg: Alter Ärger im neuen Amt für Michael Braun Justizsenator soll dubiose Verträge abgesegnet haben
Berlin - Michael Braun ist nur einen Tag als Senator für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin im Amt, schon wird der CDU-Politiker aus Steglitz-Zehlendorf mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Der Rechtsanwalt und Notar soll in seiner Kanzlei am Kurfürstendamm Kaufverträge für Immobilien beurkundet haben, bei denen es sich nach Auffassung von Verbraucherschützern um überteuerte „Schrottimmobilien“ handelt.
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Berlin - Michael Braun ist nur einen Tag als Senator für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin im Amt, schon wird der CDU-Politiker aus Steglitz-Zehlendorf mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Der Rechtsanwalt und Notar soll in seiner Kanzlei am Kurfürstendamm Kaufverträge für Immobilien beurkundet haben, bei denen es sich nach Auffassung von Verbraucherschützern um überteuerte „Schrottimmobilien“ handelt. Anlegerschutz-Anwalt Jochen Resch, zugleich Vorsitzender der Brandenburger Verbraucherzentrale, sind 40 Fälle aus der Kanzlei von Braun und seinem Kollegen, dem CDU-Abgeordneten Uwe Lehmann-Brauns, bekannt. Jürgen Blache, Vorstand der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger, spricht sogar von 200 Fällen.
Das Geschäft mit wertlosen Eigentumswohnungen läuft nach immergleichem Muster ab. Während eines so genannten „Cold Calls“ versucht der Anrufer, oft getarnt als Meinungsumfrage, bei dem potenziellen Opfer gezielt den finanziellen Hintergrund zu erkunden. Anschließend folgt ein weiterer Anruf, in dem individuell zugeschnittene Steuererleichterungen angeboten werden. Die Vermittler laden zu einem Beratungsgespräch ein. Bei einem zweiten Treffen muss alles schnell gehen: Es wird eine einzigartige Gelegenheit suggeriert – der Kauf einer Eigentumswohnung. Dann geht es kurzfristig zum Notar, auch spätabends. Der Notar liest das Kaufangebot vor, das in der Regel sofort unterzeichnet und notariell beglaubigt wird. Dass sich der Käufer damit zwingend bindet, wird ihm oft erst später klar.
Michael Braun weist in einer schriftlichen Erklärung die „Anwürfe, ich hätte bei meinem notariellen Amtshandeln bewusst und rechtswidrig Verbraucherinteressen missachtet“, als unrichtig zurück. Braun bat am Freitag die Notarkammer, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe „zu überprüfen und zu bewerten“.
Anwalt Resch sagt, dass die Szene mit den dubiosen Immobiliengeschäften bekannt sei. Und er fragt: „Ist Braun der richtige Verbrauchersenator, wenn ihm das offenbar nicht bekannt ist?“ Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt fordert Aufklärung, ob Braun „von den Betrügereien wusste oder sich pflichtwidrig verhalten hat“. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, „würde die bloße Mitwirkung von Herrn Braun einen langen Schatten auf seinen Start als Senator werfen“. Sib
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