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KLAGE DES EX-CHEFS RAINER SCHWARZ: Am BER wird die nächste Entscheidung verschoben

Die Entscheidung, ob der geschasste Flughafenchef Rainer Schwarz weiter sein Gehalt beziehen wird, fällt erst im nächsten Jahr. Dies hat die erste Verhandlungsrunde vor dem Berliner Landgericht am Donnerstag ergeben, die mit einem „Zwischenvergleich“ endete.

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Die Entscheidung, ob der geschasste Flughafenchef Rainer Schwarz weiter sein Gehalt beziehen wird, fällt erst im nächsten Jahr. Dies hat die erste Verhandlungsrunde vor dem Berliner Landgericht am Donnerstag ergeben, die mit einem „Zwischenvergleich“ endete.

DIE KLAGE

Schwarz war im Januar 2013 zunächst nur freigestellt worden und erhielt sein Gehalt weiter. Erst im Juli folgte nach einem zwischenzeitlich vorgelegten Gutachten die fristlose Kündigung. Der Vorwurf: Schwarz habe den Aufsichtsrat nicht ausreichend informiert. Schwarz hat jetzt das bisher aus seiner Sicht ausstehende Gehalt für vier Monate nachgefordert – jeweils 27 500 Euro, ergänzt um Zahlungen für die Altersversorgung. Er kann das Gehalt immer nur rückwirkend fordern. Bis zum Vertragsende 2016 könnten rund 1,7 Millionen Euro zusammenkommen. Das Gericht strebt nach Angaben des Vorsitzenden Richters Björn Retzlaff weiter einen Vergleich zwischen Schwarz und dem Flughafen an.

DIE ZUSTÄNDIGKEIT

Das Gericht hatte von Anfang an klargemacht, dass es erhebliche Zweifel habe, ob es für das Verfahren zuständig ist. Die beklagte Flughafengesellschaft hat ihren Sitz in Schönefeld und ist im Handelsregister von Cottbus eingetragen. „Wir haben uns etwas dabei gedacht, in Berlin zu klagen“, sagte der Anwalt von Schwarz, ohne dies weiter auszuführen. Die Flughafengesellschaft hatte den Gerichtsort Berlin gerügt.

NEUES VERFAHREN

Auf Vorschlag des Gerichts verzichtete Schwarz darauf, das Verfahren als schnellen „Urkundenprozess“ zu führen, der ohne Zeugen stattfindet. Damit gibt es ein ordentliches Verfahren, das dauern kann. Die Flughafengesellschaft zog ihre Rüge zurück. Somit bleibt die Zuständigkeit beim Berliner Landgericht. Ohne diesen „Zwischenvergleich“ hätte Schwarz riskiert, dass sich das Gericht für nicht zuständig erklärt und die Klage wäre verloren. Nächster Termin ist der 7. April 2014. Klaus Kurpjuweit

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