zum Hauptinhalt

Brandenburg: American Pitbulls verboten

Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde

Stand:

Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde Potsdam - Halter gefährlicher Hunde in Brandenburg müssen künftig eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das sieht die neue Hundehalterverordnung vor, die am 1. Juli in Kraft tritt. Damit werde die Stellung der Opfer von Kampfhundeattacken verbessert, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) am Dienstag in Potsdam. Sie dürften nicht mit den Folgen allein gelassen werden, nur weil ein Hundebesitzer nicht zahle. Zugleich bringe die neue Verordnung auch Erleichterungen für die Hundebesitzer. Sie müssten künftig nicht mehr im Zwei-Jahres-Rhythmus das Negativzeugnis für ihre Hunde und den eigenen Zuverlässigkeitsnachweis erneuern. Die Rasselisten zur Definition gefährlicher Hunde blieben erhalten, sagte Schönbohm. Danach ist die Haltung von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu grundsätzlich verboten. Für Hundehalter, die solche Tiere bereits besitzen, gelten Übergangsvorschriften. Nur unter bestimmten Bedingungen gehalten werden dürfen Hunde der Rassen Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Die Besitzer müssen dem Ordnungsamt nachweisen, dass ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt.ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })