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Brandenburg: Ämterverbot für Edwin Zimmermann gefordert

Im Prozess gegen Ex-Agrarminister verlangt der Staatsanwalt außerdem Bewährungs- und Geldstrafe

Potsdam. Im Untreueprozess gegen Brandenburgs früheren Agrarminister Edwin Zimmermann (SPD) hat Staatsanwalt Rolf Roggenbruck am Mittwoch vor dem Potsdamer Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Außerdem soll Zimmermann, dem die Veruntreuung von rund 250000 Euro an Fördergeldern vorgeworfen wird, eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen und über einen Zeitraum von drei Jahren kein öffentliches Amt ausüben dürfen. Für Zimmermanns einstigen Büroleiter Joachim Domeratzky forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. Beide Angeklagte hätten den Tatbestand des Subventionsbetruges und der Untreue in besonders schwerem Fall erfüllt, betonte Roggenbruck.

Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Ihrer Ansicht nach hat Zimmermann zu keinem Zeitpunkt sich oder seiner Familie finanzielle Vorteile durch das Projekt verschaffen wollen. Domeratzky hätte lediglich Aufträge seines Dienstherren ausgeführt. Die Angeklagten müssen sich für die öffentliche Förderung einer Schaubäckerei auf Zimmermanns Familienhof verantworten. Einen Freispruch des Landgerichts vom Februar 2002 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Urteil soll am 18. Februar gesprochen werden. dpa

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