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Brandenburg: Anklage gegen Diestel

Vorwurf: Anstiftung zur Falschaussage

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Vorwurf: Anstiftung zur Falschaussage Potsdam - Gegen den letzten DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel ist Anklage wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage erhoben worden. Das sagte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Ralf Roggenbuck, gestern und bestätigte damit einen „Spiegel“-Bericht. Diestel soll drei Mitbeschuldigte dazu verleitet haben, im April 2001 vor dem Potsdamer Landgericht in einem Zivilrechtsstreit zwischen ihm und dem Liedermacher Wolf Biermann die Unwahrheit zu sagen. Das Gericht hatte damals die Forderung Diestels wegen Ehrverletzung in Höhe von 30 000 Mark (rund 15 000) zurückgewiesen. Hintergrund ist, dass Biermann 1998 in einer Talk-Show von einem Besuch im DDR-Innenministerium vom Sommer 1990 erzählt hat. Damals habe ihm Diestel berichtet, wie er sich günstig ein Haus besorgte. Auch Biermann könne er eines verschaffen, gab der Liedermacher die Worte Diestels wieder. Diestel bestritt Biermanns Darstellung und verklagte ihn. Der Liedermacher benannte seine Frau als Zeugin – sie sei bei dem Gespräch im DDR-Innenministerium anwesend gewesen. Diestel bot seinerseits drei ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums als Zeugen auf, die behaupteten, dass Biermanns Frau bei dem Gespräch nicht dabei gewesen sei. Die rund zweijährigen Ermittlungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft, die auf eine Anzeige Biermanns zurück gehen, haben laut Roggenbuck ergeben, dass diese drei Aussagen falsch waren. Diestel bezeichnete die Anklage laut „Spiegel“ als „völlig abwegig“. Der Rechtsanwalt war gestern zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Anklageschrift ist nach Auskunft von Roggenbuck dem Amtsgericht Potsdam zugegangen. Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage könne mit Haft zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet werden. dpa

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