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Brandenburg: Anklage gegen Mörder zweier Polizisten

Er soll erst seine Großmutter, dann auf der Flucht zwei Brandenburger Polizisten getötet haben. Anwalt Diestel sagt: Jan G. war schuldunfähig.

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Frankfurt (Oder) - Er soll erst seine Großmutter, dann auf der Flucht zwei Brandenburger Polizisten getötet haben – nun ist Anklage gegen den jungen Mann erhoben worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) teilte am Donnerstag mit, dass der 2. Strafkammer eine Anklageschrift zu dem Blutbad in Ostbrandenburg vorliege. Zum Inhalt machte eine Gerichtssprecherin mit Verweis auf den derzeitigen Verfahrensstand aber keinerlei Angaben. Zu gegebener Zeit wolle man sich äußern, hieß es nur. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bestätigte, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien. Angaben zur Anklage machte auch sie nicht. Es wird aber angenommen, dass die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Zuvor hatten die „Berliner Zeitung“ und die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.

Der damals 24-Jährige soll Ende Februar in Müllrose (Oder-Spree) seine Großmutter in ihrem Wohnhaus getötet und im Anschluss auf der Flucht am Ortsrand von Oegeln zwei Beamte totgefahren haben. Sie wollten den Mann mit einem Nagelbrett stoppen. Nach früheren Ermittlerangaben gestand der Tatverdächtige, seine 79 Jahre alte Oma im Streit um Geld mit Messerstichen in den Hals getötet zu haben. Danach floh er demnach mit ihrem Auto und überfuhr die 49 und 52 Jahre alten Polizisten an der Kontrollstelle. Als Motiv habe er angegeben, Angst gehabt zu haben, erschossen zu werden. Der Beschuldigte wurde nach seiner Festnahme in die geschlossene Psychiatrie in Brandenburg/Havel eingewiesen. Er sollte dort auf seine Schuldfähigkeit begutachtet werden. Nach früheren Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft stand der 24-Jährige bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen und Psychopharmaka.

„Undifferenzierte Schizophrenie“ 

Ende 2016 war dem Mann schon einmal der Prozess gemacht worden – wegen Raubes und Diebstahls. Das Landgericht Frankfurt (Oder) erklärte den jungen Mann damals aufgrund einer „undifferenzierten Schizophrenie“ für schuldunfähig. Weil ein Gutachter ihm Behandlungsfähigkeit attestierte, kam er nicht in eine geschlossene Psychiatrie, sondern wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Der Anwalt des Angeklagten, Peter-Michael Diestel, sagte der MOZ am Donnerstag: „Es handelt sich hier um ein bizarres Versagen administrativer Strukturen. Darum wird sich auch das nun anstehende Verfahren drehen.“ Jan G. sei bei früheren Taten für schuldunfähig erklärt worden. So werde es auch dieses Mal ausgehen. dpa

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