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Brandenburg: Anklage gegen Otto Theel erhoben Vorwurf: Korruption und Subventionsbetrug

Neuruppin - Gegen den früheren Neuruppiner Bürgermeister Otto Theel (Linkspartei.PDS) ist Anklage wegen Subventionsbetrugs und Korruption erhoben worden.

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Neuruppin - Gegen den früheren Neuruppiner Bürgermeister Otto Theel (Linkspartei.PDS) ist Anklage wegen Subventionsbetrugs und Korruption erhoben worden. Die Vorwürfe stünden im Zusammenhang mit dem Bau eines Vier-Sterne-Hotels in der Stadt, sagte der Leiter der Schwerpunktabteilung Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Frank Winter, gestern. Der heutige Landtagsabgeordnete Theel, der von 1994 bis 2004 Bürgermeister der Fontanestadt war, hatte mehrfach jede Schuld von sich gewiesen.

Der Anklage zufolge soll Theel für seinen Sohn vom Hotelinvestor einen Privatkredit erhalten haben. Nach Medienberichten ging es um 70 000 Euro. Winter wollte Details nicht mitteilen, da das Landgericht noch Theel die Anklageschrift zustellen muss. Das Land hatte für das im Herbst vergangenen Jahres eröffnete Hotel am Ufer des Ruppiner Sees Fördermittel in Höhe von 17,1 Millionen Euro zugesichert. Zudem gewährte die Fontanestadt eine Bürgschaft über 13,7 Millionen Euro für den Baukredit.

Im Zusammenhang mit diesem Kredit wurde gestern ein Neuruppiner Stadtverordneter vom Landgericht wegen Abgeordnetenbestechung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde ihm das passive Wahlrecht für die Dauer von drei Jahren aberkannt, wie Sprecherin Iris le Claire sagte. Sobald das Urteil rechtskräftig sei, müsste der Mann sein Mandat niederlegen.

Gegen zwei weitere Beschuldigte – den ehemaligen Geschäftsführer und den Rechtsbeistand der Seetor-Invest Neuruppin (SIN) – sind den Angaben zufolge inzwischen Strafbefehle ergangen. Sie sollen im Subventionsantrag für die Landesinvestitionsbank falsche und unvollständige Angaben gemacht haben. Der Geschäftsführer hat nach Ansicht des Gerichts zudem Theel Vorteile gewährt und den gestern verurteilten Stadtverordneten bestochen, der Anwalt Beihilfe dazu geleistet.

Die Strafbefehle lauten auf Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung sowie Geldstrafen. Sie sind aber noch nicht rechtskräftig.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes hatten vor rund einem Jahr begonnen. Theel hatte unlängst betont, er habe den Eindruck, dass „Tatsachen, die zu meinen Gunsten sprechen könnten, keine Beachtung finden“. Darum seien Erwiderungen auf die Vorwürfe nur in einer öffentlichen Verhandlung möglich.

Im Unterschied zu anderen Bundesländern genießen brandenburgische Landtagsabgeordnete nicht von vornherein Immunität, sondern diese kann das Parlament nur im Einzelfall herstellen. Das Neuruppiner Landgericht muss nach Angaben von Winter nun zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens und dann über einen möglichen Prozesstermin befinden.

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