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Brandenburg: Anzeigen im Netz nicht mehr anonym Ausnahme: Korruptions- und Wirtschaftsstraftaten

Potsdam - Das brandenburgische Innenministerium will künftig die sogenannten IP-Adressen von Nutzern der Internetwache der Landespolizei speichern – und somit faktisch die Möglichkeit einer anonymen Anzeigenerstattung im Netz abschaffen. Mit Ausnahmen der Anzeigenerstattungs-Module für Korruptions- und Wirtschaftsstraftaten soll bei allen interaktiven Angebote des Internetwache die IP-Adresse für acht Wochen gespeichert werden.

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Potsdam - Das brandenburgische Innenministerium will künftig die sogenannten IP-Adressen von Nutzern der Internetwache der Landespolizei speichern – und somit faktisch die Möglichkeit einer anonymen Anzeigenerstattung im Netz abschaffen. Mit Ausnahmen der Anzeigenerstattungs-Module für Korruptions- und Wirtschaftsstraftaten soll bei allen interaktiven Angebote des Internetwache die IP-Adresse für acht Wochen gespeichert werden. Ein entsprechender Erlass sei bereits an die Sicherheitsbehörden des Landes verschickt worden, bestätigte das Ministerium am Donnerstag den PNN auf Anfrage.

Mit der Speicherung der IP-Adresse, einer Kennung, die jedem Computer im Internet gleich einer Anschrift automatisch zugeteilt wird, folge Brandenburg der bundesweit allgemeinen Polizei-Praxis, so ein Ministeriumssprecher. Allerdings hatte Brandenburg selbst die Internetwache mit der Möglichkeit, anonym Anzeigen zu erstatten bundesweit als erstes Bundesland eingeführt.

Dass nun fast alle Nutzer der interaktiven Angebote auf den Internetseiten der Internetwache vorläufig registriert werden, begründet das Ministerium mit der Notwendigkeit, in bestimmten Fällen über einen Zugriff auf die IP-Adresse den anonymen Nutzer zu identifizieren. „Dabei geht es beispielsweise um die Ankündigung von Straftaten, Amok- und Selbstmordankündigungen oder auch Schadenshinweise, wo ein sofortiges polizeilichen Handeln und entsprechende Ermittlungen erforderlich sind.“ Die IP-Adresse ist dann die einzige Chance, den Betreffenden zu identifizieren.

Wie viele Anzeigen bisher anonym im Netz erstattet wurden, konnte das Ministerium nicht sagen. Das werde statistisch nicht erfasst, so der Sprecher. Der Anteil sei aber verschwindend gering. Allerdings habe es in den vergangenen Jahren immer wieder Einzelfälle gegeben, bei denen es nötig gewesen wäre, den Urheber eine Anzeige oder einer Drohung sofort ausfindig zu machen, so der Ministeriumssprecher weiter.

Seit dem Start der Internetwache Brandenburg im Februar 2002 sind nach Ministeriumsangaben etwa 35 500 Anzeigen online erstattet worden. Im Bereich der Korruptions- und Wirtschaftsstraftaten gingen jährlich durchschnittlich 30 Anzeigen ein. Dieser Bereich werde wegen seiner Brisanz und der oft besonderen Schutzinteressen der Anzeigeerstatter ausdrücklich von der Speicherung ausgenommen, so das Ministerium. Normale Besucher, die sich auf den Polizeiseiten nur informieren wollen, sollen auch weiterhin nicht erfasst werden.

Zudem solle die Speicherung nicht heimlich erfolgen. Die Nutzer der Internetwache würden künftig über die Speicherung der IP-Adressen aufmerksam gemacht und müssten dem zustimmen. Wer allerdings der Speicherung widerspreche könne dann auch die entsprechenden Online-Dienste nicht nutzen.

Über die IP-Adresse ist es möglich, den Computer und damit Ort ausfindig zu machen, von dem der Nutzer die Seite besucht hat. Die Adresse wird dem Nutzer bei der Einwahl ins Internet dynamisch zugeteilt. Der jeweilige Anbieter kann nach den bei ihm gespeicherten vorhandenen Verkehrsdaten Anschlussinhaber eindeutig identifizieren. Strafverfolgungsbehörden können diese Daten abfragen. pet

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