Brandenburg: Auflagen für Raupen-Bekämpfung verschärft
Bund verbietet Einsätze aus der Luft über Naturschutzgebieten. Landesbetrieb Forst spricht von „großem Handicap“
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Potsdam - Nach der Ausweitung von Befugnissen bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im vergangenen Jahr beklagt Brandenburg eine erneute Verschärfung der Auflagen durch den Bund. So dürfte in diesem Jahr anders als früher das für den Menschen als ungefährlich eingestufte Biozid Dipel ES nicht mehr aus der Luft über Naturschutzgebieten versprüht werden, sagte Revierförster Michael Kopka vom Landesbetrieb Forst Brandenburg am Freitag den PNN. „Das ist ein großes Handicap, denn da stehen nunmal die meisten Eichen. Aber wir können nicht anders handeln, als es der Bundesbescheid vorgibt.“
Durch die deutlich restriktiveren Vorgaben wird die Bekämpfung der wegen ihrer gefährlichen Härchen gefürchteten Raupen nach Kopkas Einschätzung ad absurdum geführt. „Angenommen sie wohnen in einem kleinen Ort und die Gemeinde sprüht zwar im Siedlungsgebiet und am Waldrand, doch wenige Meter weiter dürfen die Eichenprozessionsspinner nicht wirksam bekämpft werden. Die Folge ist, dass bereits behandelte Gebiete bald wieder befallen sind“, schilderte Kopka die Problematik. Bei Menschen können die giftigen Brennhaare der Raupen Hautausschläge und schwere Allergien auslösen. Allein im Jahr 2012 waren nach Angaben des brandenburgischen Infrastrukturministeriums 3700 Brandenburger durch den Kontakt mit den Raupenhaaren erkrankt, darunter rund 880 Kinder und Jugendliche.
Vor allem nach den überwiegend guten Erfahrungen mit Dipel ES aus dem vergangenen Jahr kann Kopka, der die Helikoptereinsätze zum Ausbringen des Biozids im Land geleitet hatte, den Schritt rückwärts des Bundes nicht verstehen. „Viele Befürchtungen, die man aus natur- und gesundheitsschutzlichen Gründen gegen einen flächendeckenden Einsatz von Dipel ES, hatte sind gar nicht eingetreten“, so Kopka. Selbst im ökologischen Landbau dürfe das Mittel benutzt werden.
Wie berichtet wurde der Einsatz von Dipel ES aus der Luft im vergangen Jahr erst nach langem Zögern erteilt, dafür dann auch über Siedlungsgebieten. In Potsdam wurde sogar der Park Sanssouci, der Neue Garten, Park Babelsberg oder der Pfingstberg überflogen und mit dem Insektengift besprüht. Beinahe unmittelbar nach den Einsätzen hatte das Land begonnen, sich auch für dieses Jahr wieder um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu bemühen. Allerdings hatte die damalige Bundesregierung bereits damals signalisiert, dass eine Genehmigung das zweite Jahr in Folge schwierig werden könnte.
Trotz der als erfolgreich bewerteten Maßnahmen des vergangenen Jahres ist die Gefahr nicht gebannt. Im Havelland etwa , wo derzeit gegen die Eichenprozessionsspinner vorgegangen wird, hat es Kopka zufolge schon wieder die ersten Fälle von Hautreizungen durch den Kontakt mit den Brennhaaren gegeben. Auch im Nordwesten des Landes, also in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin, sollen dieses Wochenende Einsätze geflogen werden. „Aufgrund des starken Regens dort im vergangenen Jahr hat das Mittel nicht so gewirkt“, so Kopka.
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